Verbraucherzentrale NRW - Tipp - Entlastungsleistungen in der Pflege

Entlastungsleistungen in der Pflege: So nutzt man sie am besten

Es ist sehr anstrengend, selbst pflegebedürftig zu sein oder Angehörige zu pflegen. Deshalb können Menschen, die Pflege brauchen, bereits ab Pflegegrad 1 Unterstützung durch sogenannte Entlastungsleistungen erhalten. Das Geld ist einsetzbar für Hilfe im Haushalt, Unterstützung bei Behördengängen oder auch für Hilfe bei der Pflege von Menschen mit Demenz. „Der Betrag ist für viele Menschen wichtig“, sagt Felizitas Bellendorf, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Deshalb weisen wir darauf hin, dass er zum 01.01.2025 von 125 auf 131 Euro angehoben wurde. Außerdem können bis Ende Juni die ungenutzten Beträge aus 2024 ausgeschöpft werden. Das summiert sich und ist deshalb immer lohnenswert.“

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