Verbraucherzentrale NRW - Tipp - Entlastung bei Wärmepumpen-Strom beantragen

Tipps zur Rückerstattung von Strompreis-Umlagen

Betreiben Verbraucher:innen eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt, steht ihnen für das Jahr 2024 rückwirkend eine mögliche Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen zu. Die Rückerstattung von genutztem Netzstrom gilt für die sogenannte KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage. „Für ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Verbrauch kann sich so eine Entlastung von etwa 66 Euro ergeben. Um den Anspruch rechtzeitig geltend zu machen, müssen Verbraucher:innen bis zum 28. Februar formlos die Stromkosten-Erstattung bei ihrem Energieversorger beantragen“, sagt Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. Versäumt man die Frist, ist die Rückerstattung per Antrag grundsätzlich noch bis zum 31. März 2025 möglich. Allerdings erfolgt diese nicht zu 100 Prozent, sondern wird dann auf 80 Prozent verringert. Die Verbraucherzentrale NRW hat drei Tipps zusammengestellt, worauf bei der Beantragung der Rückerstattung zu achten ist.

Mehr Infos im rechten Bereich unter Downloads.