Verbraucherzentrale NRW - Tipp - Echtzeitüberweisung

So funktioniert die Echtzeit-Überweisung in zehn Sekunden

Ab dem 9. Januar wird die Option der Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt. Banken und Sparkassen sind verpflichtet, ab diesem Datum Überweisungen in Euro unabhängig von Tag und Stunde zu empfangen. Ab Oktober 2025 müssen die Geldinstitute auch Überweisungen ihrer Kundschaft innerhalb von zehn Sekunden vom Absender zum Empfänger ermöglichen. „Aus Verbrauchersicht ist das sinnvoll“, erklärt David Riechmann, Jurist und Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. Damit ist die Echtzeitüberweisung nun auch für normale Überweisungen eine Option und wird somit flächendeckend angeboten. Positiv: Die Empfänger-Überprüfung mit IBAN-Abgleich wird in diesem Zusammenhang wieder Standard. „Trotzdem sollte man wachsam sein“, rät Riechmann, „da eine Echtzeitüberweisung
deutlich schwieriger zurückzuholen ist.“

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