Verbraucherzentrale NRW - Tipp - Beratungspflicht für Biozidprodukten

Insektenspray kaufen? Beratung ist jetzt Pflicht

Seit Jahresbeginn 2025 dürfen Biozidprodukte wie Mäuse- und Rattengift, Insektensprays, Antifouling-Anstriche (zum Beispiel für Boote) sowie Holzschutzmittel nicht mehr frei zugänglich in Geschäften angeboten werden. Außerdem gilt vor dem Kauf solcher Produkte sowohl in Geschäften als auch im Online-Handel eine Beratungs-pflicht durch eine sachkundige Person. „Wir begrüßen die neue Beratungspflicht, weil Verbraucher:innen dadurch unbedenklichere Maßnahmen gegen Schädlinge kennenlernen und wichtige Informationen zum Gesundheitsschutz erhalten“, sagt Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW. „Während sich die Verwendung von Holzschutz- und weiteren Schutzmitteln schon vorbeugend durch bauliche Maßnahmen oder Materialauswahl ganz vermeiden oder
zumindest reduzieren lässt, treten Schädlinge meist unerwartet auf. Im ersten Schreck greifen Verbraucher:innen manchmal zum nächstbesten Mittel, ohne sich der Risiken bewusst zu sein“, so Effers weiter. Sie hat die wichtigsten Aspekte zur neuen Beratungspflicht zusammengestellt.

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