Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ - Nachlassplanung gezielt angehen
Mehr als die Hälfte aller Testamente setzen Eheleute gemeinsam auf: Sie bestimmen sich darin gegenseitig zum Alleinerben, wenn der oder die andere verstirbt. Vorteil des sogenannten Berliner Testaments: Das gesamte Vermögen geht auf den Längerlebenden über – er oder sie muss keine weiteren Erben, in der Regel die Kinder, auszahlen. Das kann bedeutsam sein, wenn das Erbe hauptsächlich aus einer selbst bewohnten Immobilie besteht. Aber haben Söhne und Töchter bei dieser Regelung Anspruch auf ihren Pflichtteil? Der jetzt in fünfter Auflage aktualisierte Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ der Verbraucherzentrale zeigt, wie Testamente
rechtssicher aufgesetzt werden. Das Buch lotst durch das komplexe Erbrecht und erläutert, was bei Schenkungen schon zu Lebzeiten unbedingt zu beachten ist.
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