Schwerbehinderten-Ausweise - leichte Sprache

Schwer∙behinderten∙ausweise 

Bürger können einen Antrag für einen Schwer∙behinderten∙ausweis stellen. 

Der Antrag wird in der Kreis∙verwaltung Kleve bearbeitet. 

Dabei wird auch der Grad von der Behinderung fest∙gestellt.

 

Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 9.

Menschen sind behindert, wenn sie zum Beispiel:

  • Nicht mehr so gut hören können.
  • Nicht mehr so gut sehen können.
  • Nicht ohne Hilfsmittel laufen können.
  • Oft Hilfe brauchen.

Im Sozial-Gesetz-Buch 9 steht auch:

Menschen mit Behinderung können besondere Hilfen und Leistungen bekommen.

Zum Beispiel: 

Bei der Arbeit oder beim Wohnen.

 

Das Versorgungs∙amt stellt fest:

Wie stark eine Person behindert ist.

Dafür gibt es eine Zahl.

Zum Beispiel: 

20, 30, 40, 50 bis 100.

Das ist der Grad von der Behinderung. 

Die Abkürzung dafür ist GdB.

Das bedeutet: 

So schwer ist die Behinderung von einer Person.

Wenn eine Person einen GdB von 50 hat. 

Oder wenn sie mehr hat.

Dann kann sie einen Schwer∙behinderten∙ausweis bekommen.

 

Manche Menschen haben nur eine leichte Behinderung.

Zum Beispiel Menschen mit einem GdB von 30 oder 40.

Wenn sie besondere Hilfen bei der Arbeit brauchen.

Dann können sie beim Arbeits∙amt einen Antrag auf Gleich∙stellung stellen.

Sie haben dann die gleichen Rechte wie Menschen mit einer schweren Behinderung.

 

Sie können den Antrag im Internet stellen.

Klicken Sie dafür auf diesen Link:

https://www.sgbix-online.nrw.de/sgbix/

Hier können Sie auch sehen: 

Was schon bearbeitet wurde. 

Und Sie können ein Pass∙foto hochladen. 

 

Vielleicht möchten Sie noch mehr Infos zu diesem Thema.

Dann klicken Sie auf diesen Link: 

https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/index.html