Ohne weiteren Antrag: Aufenthalt von Flüchtlingen aus der Ukraine verlängert sich automatisch
Kreis Kleve – Geflüchtete Personen aus der Ukraine mit einem bereits erteilten Aufenthaltstitel müssen aktuell keinen Antrag auf Verlängerung stellen. Ebenso ist kein Besuchstermin bei der Ausländerbehörde notwendig. Darauf weist die Ausländerbehörde Kreis Kleve hin.
Mit der so genannten „Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung“ werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch und ohne weiteren Antrag bis zum 4. März 2025 verlängert. Dies gilt einschließlich aller Auflagen und Nebenbestimmungen – etwa der Auflage „Erwerbstätigkeit erlaubt“. Geflüchtete aus der Ukraine, die neu nach Deutschland einreisen und ihren Wohnsitz in einer Kommune im Kreis Kleve nehmen wollen, müssen sich zunächst im Rathaus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Weitere Informationen auf der Internetseite www.kreis-kleve.de(Suchbegriff „Ukraine“) sowie in der Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums „Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird bis März 2025 verlängert“ (vom 24. November 2023) und auf den Seiten www.germany4ukraine.de/.