Mehr als 80.000 Stimmen eingegangen zum Bürgerentscheid für möglichen "Nationalpark Reichswald"

Eine Stimmabgabe ist noch bis zum 11. Dezember 2024, 12 Uhr, möglich. Anschließend beginnt die öffentliche Auszählung.

 

Kreis Kleve – Aktuell läuft im Kreis Kleve der Bürgerentscheid um eine Bewerbung um einen möglichen Nationalpark Reichswald. Damit der Bürgerentscheid erfolgreich ist und der Kreis Kleve die Bewerbung beim Land NRW einreicht, müssen zwei Kriterien erfüllt sein: 

  1. Mindestens 15 Prozent der Abstimmungsberechtigten müssen mit „Ja“ für einen möglichen Nationalpark Reichswald gestimmt haben. 

  2. Es muss in Summe mehr gültige „Ja“- als „Nein“-Stimmen geben.

Aktuell (Stand Donnerstag, 28. November 2024) sind bereits mehr als 80.000 Stimmumschläge aus allen 16 Städten und Gemeinden beim Kreis Kleve eingegangen. Diese verteilen sich wie folgt auf die Städte und Gemeinden: 

 

abgegebene

Abstimmungs-

bisherige  

 

Stimmen  1

berechtigte  2

Beteiligung in %

Bedburg-Hau

4.577

11.300

40,50

Emmerich a.R.

6.250

26.870

23,26

Geldern

8.208

28.680

28,62

Goch

9.895

29.620

33,41

Issum

3.130

10.300

30,39

Kalkar

4.033

11.520

35,01

Kerken

3.334

10.930

30,50

Kleve

13.792

42.750

32,26

Kranenburg

3.490

9.300

37,53

Rees

5.511

18.000

30,62

Rheurdt

1.649

5.460

30,20

Straelen

3.598

13.880

25,92

Uedem

2.260

6.880

32,85

Wachtendonk

1.951

6.720

29,03

Wallfahrtsstadt Kevelaer

6.917

23.560

29,36

Weeze

2.336

9.670

24,16

Kreis Kleve

80.931

265.440

30,49

Anmerkungen zur Tabelle

1. Abgegebene Stimmumschläge zum 28. November 2024 - keine Angabe möglich, wie viele dieser abgegebenen Umschläge gültige Stimmen enthalten.

2. Abstimmungsberechtigte zum 31. Oktober 2024 - Zahlen abgerundet. Die tatsächliche Zahl der Abstimmungsberechtigten kann erst nach der Auszählung abschließend benannt werden. 

 

Eine Teilnahme am Bürgerentscheid ist noch möglich bis einschließlich Mittwoch, 11. Dezember 2024, um 12 Uhr. Das bedeutet: Der Stimmbriefumschlag muss bis zu diesem Termin beim Landrat des Kreises Kleve eingehen. Stimmbriefe, die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, können bei der Stimmenzählung nicht berücksichtigt werden.

Nach Rücksprache mit der Deutschen Post AG sollte eine fristgerechte Zustellung bis zu diesem Datum erfolgen, falls der Umschlag bis spätestens Dienstag, 10. Dezember 2024, vor der letzten Leerung des jeweiligen Postbriefkastens eingeworfen wurde. Eine Garantie für eine fristgerechte Zustellung gibt es allerdings nicht. Daher empfiehlt es sich, die Abstimmungsunterlagen so früh wie möglich auf den Postweg zu geben.

Die öffentliche Auszählung der Stimmen beginnt am Mittwoch, 11. Dezember 2024, ab 12 Uhr in der Aula des Berufskollegs in Kleve, Felix-Roeloffs-Straße 7. Dazu sind insgesamt mehr als 170 Helferinnen und Helfer der Kreisverwaltung im Einsatz. 

Im ersten Schritt werden die Absender der eingegangenen Unterlagen mit dem so genannten „Negativverzeichnis“ abgeglichen. Dabei handelt es sich um ein Verzeichnis der für ungültig erklärten Stimmscheine, beispielsweise aufgrund von Wegzügen aus dem Kreisgebiet. Wenn der Stimmschein nicht für ungültig erklärt oder zu beanstanden ist – beispielsweise wegen einer fehlenden Unterschrift – und auch der Stimmumschlag nicht zu beanstanden ist – beispielsweise, weil nicht der amtliche Stimmumschlag verwendet wurde –, wird der Stimmumschlag in die Urne gelegt. 

Erst in einem zweiten Schritt werden dann die anonymen Umschläge mit dem Stimmzettel geöffnet und das Abstimmungsergebnis für die jeweilige Kommune ermittelt. So ist gewährleistet, dass ausschließlich Stimmberechtigte am Bürgerentscheid teilnehmen, ohne Rückschlüsse auf individuelle Stimmabgaben zu erhalten. Es wird somit einige Tage dauern, bis das Ergebnis feststeht.