Für die Stadtranderholung 2025 anmelden (ab 10.03. - 10 Uhr)

„FiHuHo“ und „Huck-ale-le“ finden in diesen Sommerferien vom 14. Juli bis 1. August in Kalkar-Wissel und Kerken-Eyll statt.

Kreis Kleve – Der Kreis Kleve startet die Anmeldung für die Stadtranderholungen in den Sommerferien 2025. Ab Montag, 10. März 2025, ab 10 Uhr können sich Interessierte für „FiHuHo“ in Kalkar-Wissel und „Huck-ale-le“ in Kerken-Eyll online über www.kreis-kleve.de/sre anmelden. Die Stadtranderholungen finden in diesem Jahr jeweils vom 14. Juli bis 1. August statt. Anmeldungen gelten jeweils wochenweise. 

Wer kann sich anmelden?

Viel Wasser – bei der „Betreuer-Taufe“ der Stadtranderholung „Huck-ale-le“ des Kreises Kleve. Foto: © Kreis Kleve

Die Stadtranderholungen des Kreises Kleve richten sich an Mädchen und Jungen aus dem Zuständigkeitsbereich der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kleve. Für Kinder aus Bedburg-Hau, Kalkar, Kranenburg, Rees und Uedem gibt es das Angebot „FiHuHo“ in der kreiseigenen Kinder- und Jugendfreizeitstätte Fingerhutshof in Kalkar-Wissel. Für Kinder aus Issum, Kerken, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk und Weeze gibt es das Angebot „Huck-ale-le“ auf dem Jugendzeltplatz in Kerken-Eyll. Die Städte mit eigenem Jugendamt im Kreisgebiet bieten voraussichtlich eigene Ferienspaß-Programme an.

Teilnehmen können alle Schulkinder, die nach den Sommerferien mindestens in die 2. Klasse kommen und höchstens 14 Jahre alt sind. Jedes Kind kann für eine, zwei oder alle drei Wochen angemeldet werden. Geschwisterkinder können gemeinsam teilnehmen, benötigen aber jeweils eine eigene Anmeldung.  Die Teilnehmerzahl ist pro Woche auf 200 Kinder begrenzt.

Wie kann ich mich anmelden?

Viel zu entdecken – beim Geländespiel der Stadtranderholung „FiHuHo“ des Kreises Kleve. Foto: © Kreis Kleve

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über www.kreis-kleve.de/sre, solange freie Plätze verfügbar sind. Dazu sind drei Schritte erforderlich: 

  1. Woche auswählen: Anmeldung für die erste, zweite oder dritte Woche. Im Falle einer Kostenbefreiung bitte bereits hier den Bescheid der Sozialleistungen hochladen.

  2. Zahlung: Der Teilnahmebeitrag ist online zu bezahlen. Bei Kostenbefreiung entfällt dieser Schritt.

  3. Daten angeben: Die notwendigen Informationen zum teilnehmenden Kind eingeben. Erst mit diesem Schritt ist die Anmeldung abgeschlossen!

Was kostet die Teilnahme?

Die Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro pro Woche und pro Kind. Eine Kostenbefreiung gilt für Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld erhalten, sowie für geflüchtete Familien, die in Deutschland leben. Ab dem dritten Kind einer Familie ist die Teilnahme kostenlos. Familien, die kostenbefreit sind, müssen einen aktuellen Nachweis (z. B. Foto eines Bescheids) bei der Anmeldung hochladen.

Weitere Infos auch online unter: 

https://www.fingerhutshof-wissel.de/fihuho-im-sommer 
https://www.jugendzeltplatz-eyll.de/stadtranderholung