Grundstücke oder ein Teil von einem Grundstück nennt man auch Flur∙stück.
Flur∙stücke stehen im Liegenschafts∙kataster.
Die Flur∙stücke im Liegenschafts∙kataster sind nummeriert.
Grund stücke stehen im Grund∙buch.
Die Grundstücke im Grund∙buch sind nummeriert.
Manchmal besteht ein Grund stück nur aus einem Flur∙stück.
Aber manchmal besteht ein Grundstück auch aus 2 oder mehr Flur∙stücken.
Diese Flur∙stücke kann man zu einem Flur∙stück zusammen∙legen.
Das macht die Verwaltung des Grundstücks einfacher.
Und einige Kosten sind dann niedriger.
Flurstücks∙verschmelzung
Bei einer Flurstücks∙verschmelzung werden mehrere Flur∙stücke unter einer Nummer eingetragen.
Für die Flurstücks∙verschmelzung muss man einen Antrag stellen.
Man kann den Antrag beim Kataster∙amt stellen.
Dann können Sie zwei Flur∙stücke zusammenlegen.
Grundstücks∙vereinigung
Bei einer Grundstücks∙vereinigung werden mehrere Grundstücke unter einer Nummer eingetragen.
Für die Grundstücks∙vereinigung muss man einen Antrag stellen.
Die Anträge müssen beglaubigt sein.
Man kann den Antrag beim Kataster∙amt beglaubigen lassen.
Welche Dokumente benötigen Sie?
Sie müssen persönlich kommen und Ihren Personal∙ausweis vorzeigen.
Die Beglaubigung von dem Antrag ist kostenlos.
Bitte geben Sie Infos zur Lage von dem Grundstück.
Die Flur∙stücke müssen nebeneinander liegen.