Flurstücksverschmelzung - leichte Sprache

Grundstücke oder ein Teil von einem Grundstück nennt man auch Flur∙stück.

Flur∙stücke stehen im Liegenschafts∙kataster.

Die Flur∙stücke im Liegenschafts∙kataster sind nummeriert. 

Grund stücke stehen im Grund∙buch.

Die Grundstücke im Grund∙buch sind nummeriert. 

Manchmal besteht ein Grund stück nur aus einem Flur∙stück.

Aber manchmal besteht ein Grundstück auch aus 2 oder mehr Flur∙stücken. 

Diese Flur∙stücke kann man zu einem Flur∙stück zusammen∙legen.

Das macht die Verwaltung des Grundstücks einfacher. 

Und einige Kosten sind dann niedriger.

Flurstücks∙verschmelzung

Bei einer Flurstücks∙verschmelzung werden mehrere Flur∙stücke unter einer Nummer eingetragen. 

Für die Flurstücks∙verschmelzung muss man einen Antrag stellen. 

Man kann den Antrag beim Kataster∙amt stellen. 

Dann können Sie zwei Flur∙stücke zusammenlegen. 

 

Grundstücks∙vereinigung

Bei einer Grundstücks∙vereinigung werden mehrere Grundstücke unter einer Nummer eingetragen. 

Für die Grundstücks∙vereinigung muss man einen Antrag stellen. 

Die Anträge müssen beglaubigt sein. 

Man kann den Antrag beim Kataster∙amt beglaubigen lassen. 

 

Welche Dokumente benötigen Sie?

Sie müssen persönlich kommen und Ihren Personal∙ausweis vorzeigen. 

Die Beglaubigung von dem Antrag ist kostenlos. 

Bitte geben Sie Infos zur Lage von dem Grundstück. 

Die Flur∙stücke müssen nebeneinander liegen.