Bürgerentscheid im Kreis Kleve zur möglichen Teilnahme am Bewerbungsverfahren um einen Nationalpark
Der Versand der Abstimmungsunterlagen ist erfolgt. Die Stimmabgabe ist bis zum 11.12.2024 um 12:00 Uhr möglich.
Kreis Kleve – Die Abstimmungsunterlagen zum Bürgerentscheid im Kreis Kleve sind verschickt. Es kann noch ein paar Tage dauern, bis die Briefe in allen Haushalten im Kreisgebiet eingetroffen sind. Erste Stimmabgaben erreichen aber bereits das Klever Kreishaus. Inhalt des Bürgerentscheids ist die Frage einer möglichen Teilnahme am landesweiten Bewerbungsverfahren um einen Nationalpark mit den Flächen des Reichswalds.
Der Bürgerentscheid findet ausschließlich durch Briefwahl statt. Die Abstimmungsberechtigten haben die Unterlagen automatisch postalisch zugesandt bekommen bzw. erhalten diese in den nächsten Tagen. Gegenstand des Bürgerentscheides ist diese Abstimmungsfrage:
„Soll sich der Kreis Kleve beim NRW-Umweltministerium um die Realisierung eines zweiten Nationalparks auf den Flächen des Reichswalds bewerben?“
Das bedeutet:
Wer möchte, dass der Kreis Kleve eine Bewerbung abgibt, damit der Reichswald gegebenenfalls ein Nationalpark wird, muss die Abstimmungsfrage mit „Ja“ beantworten.
Wer nicht möchte, dass der Kreis Kleve eine solche Bewerbung abgibt, muss die Abstimmungsfrage mit „Nein“ beantworten.
Die Teilnahme an der Abstimmung ist den Abstimmungsberechtigten freigestellt. Das bedeutet, es besteht keine Verpflichtung seine Stimme abzugeben.
Die Abstimmungsunterlagen bestehen aus einer Abstimmungsbenachrichtigung, die den Familiennamen, den Vornamen und die Wohnung des/der Abstimmungsberechtigten ausweist sowie die Nummer, unter der die/der Abstimmungsberechtigte in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist. Mit der Abstimmungsbenachrichtigung erhält die/der Abstimmungsberechtigte ein Informationsschreiben sowie den Stimmzettel, den Stimmschein, eine Stimmumschlag (weiß) und einen Stimmbriefumschlag (rot).
Die Möglichkeit der Stimmabgabe besteht bis Mittwoch, 11. Dezember 2024, um 12 Uhr. Das bedeutet: Der Stimmbriefumschlag muss bis zu diesem Termin beim Landrat des Kreises Kleve eingehen. Stimmbriefe, die zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, können bei der Stimmenzählung nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zum Ablauf des Bürgerentscheides bietet der Kreis Kleve auf seiner Homepage an: