Aufteilen von Grundstücken - leichte Sprache

Grundstücke stehen im Grund∙buch.

Grundstücke oder ein Teil von einem Grundstück nennt man auch Flur∙stück.

Flur∙stücke stehen im Liegenschafts∙kataster.

Vielleicht möchten Sie einen Teil Ihres Grundstücks verkaufen. 

Dann muss der Teil Ihres Grundstücks vielleicht neu vermessen werden. 

 

Die Vermessung machen Vermessungs∙büros.

Für die Vermessung müssen Sie einen Antrag stellen. 

Rechts steht eine Liste.

In dieser Liste können Sie Vermessungs∙büros finden. 

 

Der neue Teil Ihres Grundstücks muss als neues Flur∙stück eingetragen werden.

Das neue Flur∙stück bekommt eine neue Nummer.

Nur dann können Sie den Teil Ihres Grundstücks verkaufen. 

Das Vermessungs∙büro stellt den Antrag für die neue Nummer.

Sie können bei uns dafür keinen Antrag stellen. 

 

Die Eintragung in das Liegenschafts∙kataster dauert 2 Wochen oder länger.

Der Preis ist in NRW festgelegt. 

Der Preis ist abhängig von der Anzahl und der Größe von den neuen Flur∙stücken.