Grundstücke stehen im Grund∙buch.
Grundstücke oder ein Teil von einem Grundstück nennt man auch Flur∙stück.
Flur∙stücke stehen im Liegenschafts∙kataster.
Vielleicht möchten Sie einen Teil Ihres Grundstücks verkaufen.
Dann muss der Teil Ihres Grundstücks vielleicht neu vermessen werden.
Die Vermessung machen Vermessungs∙büros.
Für die Vermessung müssen Sie einen Antrag stellen.
Rechts steht eine Liste.
In dieser Liste können Sie Vermessungs∙büros finden.
Der neue Teil Ihres Grundstücks muss als neues Flur∙stück eingetragen werden.
Das neue Flur∙stück bekommt eine neue Nummer.
Nur dann können Sie den Teil Ihres Grundstücks verkaufen.
Das Vermessungs∙büro stellt den Antrag für die neue Nummer.
Sie können bei uns dafür keinen Antrag stellen.
Die Eintragung in das Liegenschafts∙kataster dauert 2 Wochen oder länger.
Der Preis ist in NRW festgelegt.
Der Preis ist abhängig von der Anzahl und der Größe von den neuen Flur∙stücken.