Betäubungsmittel & Cannabis auf Auslandsreisen

Hinweis

Bitte vereinbaren Sie vorzugsweise online einen Termin zur Beglaubigung der Bescheinigung im Gesundheitsamt Kleve zum Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland. 

Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen sowie medizinisches Cannabis bzw. cannabishaltige Arzneimittel dürfen auf Reisen ins Ausland mitgenommen werden, wenn eine durch das Gesundheitsamt beglaubigte Bescheinigung mitgeführt wird.

Unter das BtMG fallen zum Beispiel auch Medikamente gegen das Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS).

Für Medikamente, die sogenannte ausgenommene Zubereitungen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sind, ist ebenfalls eine Bescheinigung für den Grenzübertritt erforderlich, auch wenn sie für den innerdeutschen Verkehr nicht als Betäubungsmittel eingestuft sind. 
Hierzu gehören unter anderem Medikamente mit den Inhaltsstoffen Tilidin, Zolpidem, Diazepam, Midazolam, Lorazepam, Oxazepam, Clonazepam, Tetrazepam, Temazepam und Phenobarbital.

Cannabis ist zwar seit dem 1.4.2024 in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr, zählt aber in der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in anderen Ländern weiterhin zu den Betäubungsmitteln. Aufgrund der internationalen Suchtstoffübereinkommen wird somit für Auslandsreisen mit medizinischem Cannabis in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt. 

Die nachfolgenden Informationen sollten bei Reisen berücksichtigt werden.