Beistandschaften
Auf Antrag eines Elternteiles kann das Jugendamt zum Beistand eines minderjährigen Kindes bestellt werden. Die Beistandschaft ist ein kostenloses Unterstützungsangebot und umfasst die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die elterliche Sorge des antragstellenden Elternteils wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Antragsteller kann der allein sorgeberechtigte Elternteil sein. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet, d.h. von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. dem die überwiegende Betreuung des Kindes obliegt.. Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt Beistand des Kindes. Der Antrag kann auch vor der Geburt des Kindes gestellt werden.
Das Kreisjugendamt Kleve ist zuständig für die Städte Kalkar, Rees und Straelen sowie die Gemeinden Bedburg-Hau, Issum, Kerken, Kranenburg, Rheurdt, Uedem, Wachtendonk und Weeze. Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie unten.
Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Wallfahrtsstadt Kevelaer und Kleve haben eigene Jugendämter. Sofern Sie in einer dieser Städte leben, wenden Sie sich bitte an das dort zuständige Jugendamt.
Aufgaben der Beistandschaft:
Feststellung der Vaterschaft
- Beratung und Unterstützung von Müttern in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes,
- Vertretung des Kindes vor Gericht in Vaterschaftsfestellungsverfahren, wenn der Vater die Vaterschaft für das Kind nicht anerkennen will.
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Überprüfung der rechtlichen Unterhaltssituation Ihres Kindes, des Einkommens des Unterhaltspflichtigen, Berechnung und Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung und Vertretung des Kindes in gerichtlichen Unterhaltsverfahren,
- Durchsetzung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes, einschließlich möglicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Weitere Aufgaben der Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Beistandschaften:
Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigungen)
Beratung und Unterstützung junger Volljähriger in eigenen Unterhaltsangelegenheiten (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass / sonst. amtl. Ausweisdokument
- Geburtsurkunde des Kindes
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein: zum Beispiel
- Mutterpass
- Einkommensnachweise
- Urkunden / Urteile bzw. Beschlüsse zur Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung, Sorgerecht
Hinweise
Wichtig ist das persönliche Gespräch mit dem Sachbearbeiter. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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montags - freitags | 9:00 - 12:00 |
montags - donnerstags | 14:00 - 16:00 |
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Beistandschaften, Beurkundungen, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, für Weeze, |
Frau Kamps | 02821 85-699 02821 85-310 |
E.195 |
Beistandschaften, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Beurkundungen, für Kerken, |
Frau Lipke-Barsch | 02821 85-864 02821 85-860 |
2.155 |
Beistandschaften, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Beurkundungen, für Rees, |
Frau Killewald | 02821 85-470 02821 85-310 |
E.197 |
Beistandschaften, Beurkundungen, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, für Rheurdt und Wachtendonk, |
Frau Kosel | 02821 85-865 02821 85- |
2.165 |
Beistandschaften, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Beurkundungen, für Straelen, Uedem, |
Frau Noeldner | 02821 85-852 02821 85-860 |
2.152 |