Persönlicher Termin erforderlich?
Welches Anliegen haben Sie?
Bitte prüfen Sie, ob ein persönlicher Besuch erforderlich ist!
In der unten stehenden Liste können Sie Ihr Anliegen auswählen und erhalten nähere Informationen. Es gibt darüber hinaus noch diverse Anliegen, die hier aufgrund der Komplexität und Individualität des jeweiligen Einzelfalles nicht aufgelistet werden können.
Sicherlich ist für viele Anliegen ein persönlicher Termin nicht zwingend erforderlich. Je nach Einzelfall können allerdings bestimmte Anliegen unmittelbar und zügig im Rahmen eines persönlichen Besuchs erledigt werden, was unter Umständen effizienter ist als die Beantwortung schriftlicher Anfragen. Bitte prüfen Sie daher vorab, um welche Art des Anliegens es sich handelt und wie die Ausländerbehörde Ihr Anliegen best- und schnellstmöglich bearbeiten kann.
Hinweise zur Terminvergabe
Die Ausländerbehörde kann ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Sie haben die Möglichkeit, das nachstehende Kontaktformular für Terminanfragen zu nutzen.
Telefonauskünfte | |
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Allgemeine Information | 02821 85-194 (INFO) |
Telefax | 02821 85-190 |
- Arbeitserlaubnis für Inhaberinnen und Inhaber von Gestattungen oder Duldungen
- Aufenthaltstitel: Antragsstellung und weiteres Verfahren
- Aufhebung/Änderung Wohnsitzauflage/Umverteilung
- Besuchsaufenthalte und Verpflichtungserklärung
- Reiseausweis/Pass
- Verlängerung Aufenthaltsgestattung
- Verlängerung Duldung