AO-SF

Hier finden Sie die Handreichung des Kreises Kleve zum AO-SF-Verfahren als „Online-Version“. Diese Handreichung bietet Ihnen im Bereich der Förder-, Grund- und Hauptschulen des Kreises Kleve alle wichtigen Unterlagen (Vordrucke, Formulare, Bearbeitungshinweise, etc.), die Sie im Kontakt mit der Schulaufsicht bezüglich aller zu treffenden Entscheidungen im Rahmen von sonderpädagogischer Förderung benötigen. Für alle anderen Schulformen ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie die Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) in leichter Sprache erklärt. 

Alle Dokumente sind für Sie digital beschreibbar angelegt.

Des Weiteren finden Sie die verbindlichen Standards zur sonderpädagogischen Förderplanung in der Bildungsregion Kreis Kleve, das entsprechende Förderplanraster sowie das verbindliche Formular „Jährliche Überprüfung“ gemäß § 17 AO-SF.

Die Handreichung beruht grundsätzlich auf den zurzeit gültigen rechtlichen Bestimmungen und Verordnungen.

Bitte verwenden und berücksichtigen Sie ausschließlich die hier zur Verfügung gestellten Vordrucke, Formulare und Hinweise.

Änderungen werden durch das Schulamt fortlaufend eingepflegt.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Verwaltungsorganisatorische Fragen                

Birgül Nokta                         02821-85-479

Torben Koch                        02821-85-474

Inhaltliche Fragen                                             

Maike te Wildt                      02821-85-288

Stephanie Ix                         02821-85-288

Britta Burbaum                    02821-85-288

Yvonne Henkel                    02821-85-596

Fragen zu Entscheidungen für Förderschulen, Grundschulen und Hauptschulen

Anna Somma                       02821-85-492