Unionsbürgerinnen und -bürger

eID Vorderseite

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihre Familienangehörigen genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Das heißt, sie haben das Recht, sich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz frei bewegen und aufhalten zu können. Hierfür wird kein Aufenthaltstitel (Visum) benötigt.

Daneben besteht die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese umfasst das Recht, in jedem Mitgliedsstaat arbeiten zu dürfen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedsstaaten dürfen sich in jedem Mitgliedsstaat um Stellen bewerben und dort unter den für Inländerinnen und Inländern geltenden Bestimmungen erwerbstätig sein.

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums können seit dem 01. Januar 2021 eine sogenannte eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 EUR ausgegeben.

Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeit eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.

In Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.

Weitergehende Informationen und Funktionen dieses Dokumentes finden Sie hier.