Die derzeit im Kreis Kleve gültigen Fachlichen Weisungen zum SGB II regeln die konkrete Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften in den Bereichen, in denen eine kommunle Regelung erforderlich ist. Für die übrigen Themen werden die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit verwendet (siehe Link). Sie präzisieren die Einzelvorschriften und sind für die zuständigen Jobcenter im Kreis Kleve bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Grundlage für ihre Entscheidung im Einzelfall. Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Arbeitshilfen nicht erwachsen. Da die Art und Höhe der zu erbringenden Leistungen in jedem Einzelfall individuell ermittelt werden müssen, können die Arbeitshilfen nicht alle denkbaren Fallkonstellationen abdecken. Basis für die Festlegung der Leistungen bleibt stets die Besonderheit des Einzelfalles.
In Detailfragen wenden Sie sich an die Jobcenter im Kreis Kleve bei den kreisangehörigen Kommunen vor Ort. Dort stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrem Fachwissen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Die Weisungen SGB II - Kreis Kleve können teilweise durch Nachfolgeregelungen geändert sein. Bei Überschneidungen zwischen Gesetz und Hinweisen gilt im Zweifel das Gesetz. Die Berechnungsbeispiele dienen lediglich der Verdeutlichung eines Sachverhaltes und können von den aktuell geltenden Regelsätzen abweichen.
Die Weisungen sind nach Paragraphen sortiert.
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In den vorliegenden Weisungen SGB II - Kreis Kleve werden weitgehend Formulierungen genutzt, die Frauen und Männer gleichermaßen ansprechen. In Einzelfällen wurde der Übersichtlichkeit halber darauf verzichtet. Dennoch sind auch dort Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etc. gleichermaßen und gleichberechtigt gemeint.