Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle auf den Internetseiten des Kreises Kleve unter www.kreis-kleve.de veröffentlichten Inhalten des Kreises Kleve.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 macht der Kreis Kleve den Webauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in weiten Teilen barrierefrei zugänglich.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Diese Website ist in weiten Teilen mit den Anforderungen der BITV NRW vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet:
- die meisten PDF-Dokumente
- einige Elemente von Drittanbietern können nur über ein nicht barrierefreies iFrame eingebunden werden.
Die PDF-Dokumente auf diesen Internetseiten sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Zudem gibt es keine Inhalte in Gebärdensprache auf dieser Webpräsenz.
Für die Inhalte der Drittanbieter wurde zusätzlich ein direkter Link zum Inhalt bereitgestellt. Außerdem wird auf den jeweiligen Seiten auf eine Barriere verwiesen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23.09.2024 erstellt.
Eine Überprüfung dieser Erklärung wird regelmäßig vorgenommen.
Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte die Mitarbeitenden des Büros des Landrats - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit per E-Mail an: pressestelle@kreis-kleve.de.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.