Anmeldung einer Tätigkeit in einem Gesundheitsfachberuf

Wer einen Gesundheitsfachberuf (z. B. Physiotherapeutin oder Psychotherapeut, Logopädin oder Logopäde, Heilpraktikerin oder Heilpraktiker, Hebamme oder Entbindungspfleger, ambulanten Pflegedienst) selbstständig ausübt oder Personen dieser Berufsgruppen beschäftigt, muss dies beim Gesundheitsamt anmelden.

Erforderliche Unterlagen

Die entsprechenden Anmeldeformulare stehen Ihnen online und alternativ als Papierantrag zur Verfügung.

Eine beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung ist beizufügen.

Wenn Sie eine schriftliche Bestätigung benötigen, dass Sie Ihre Praxis ordnungsgemäß bei der unteren Gesundheitsbehörde des Kreises Kleve angemeldet haben, teilen Sie uns dies bitte auf dem Formular mit.