Bundesausbildungsförderungs-Gesetz (BAföG)

Was ist BAföG?

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungs-Gesetz und wird allgemein benutzt als Synonym für Ausbildungsförderung. Ausbildungsförderung wird gewährt, wenn dem Auszubildenden die für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit wird dem Einzelnen - selbst wenn die wirtschaftliche Situation seiner Familie dies nicht gestattet - die Ausbildung ermöglicht, für die der sich seinen Interessen und Fähigkeiten entsprechend entschieden hat.

Die Förderung beschränkt sich nicht auf die Förderung von Hochschul- bzw. Fachhochschulausbildungen. Jeder Schüler,  der eine weiterführende allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, hat Anspruch auf Ausbildungsförderung. Ob tatsächlich Leistungen gewährt werden, hängt u.a. von der familiären und wirtschaftlichen Situation des Antragsstellers und seiner Eltern ab. Das BAföG bietet auch die Möglichkeit der Förderung eines Auslandsstudiums.

Wer kann Ausbildungsförderung bekommen?

Ausbildungsförderung können Schüler und Schülerinnen folgender Schulformen bekommen:

  • Hauptschule (ab Klasse 10) *
  • Realschule (ab Klasse 10) *
  • Gesamtschule (ab Klasse 10) *
  • Gymnasium (ab Klasse 10) *
  • Berufsgrundschule *
  • Berufsfachschule *
  • Fachoberschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt.
  • Berufsfachschulen und Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
  • Abendhauptschule
  • Abendrealschule
  • Kolleg
  • Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
  • Fachhoch- und Hochschule
  • Akademie

Auszubildende, die ein Haupt-, Real- oder Gesamtschule, ein Gymnasium, eine Berufsgrundschule oder eine Berufsfachschule besuchen, haben nur dann einen Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn  

  • sie nicht bei den Eltern wohnen und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist, oder
  • sie nicht bei den Eltern wohnen und einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren, oder
  • sie nicht bei den Eltern wohnen und einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.

Gelten für Studenten der Hochschule Rhein–Waal Besonderheiten?

Studenten der Hochschule Rhein-Waal können beim Studentenwerk Düsseldorf BAföG beantragen. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte:

Studierendenwerk Düsseldorf

Amt für Ausbildungsförderung

Gebäude 21.12, Ebene 01

Universitätsstr. 1

40225 Düsseldorf

Tel. 0211 / 81 13 381 (Bitte nicht während der Öffnungszeiten anrufen!)

Öffnungszeiten:

Montags und Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr

Dienstags 13:00 - 15:00 Uhr

bafoegamt@stw-d.de

Über die Internetseite www.studentenwerk-duesseldorf.de erhalten Sie weitere Informationen.