Eigentümerverzeichnis - Einsicht und Auszug

Das Liegenschaftskataster enthält neben den Karteninformationen noch weitere Informationen wie z.B. die Eigentümer oder Nutzungen der Flurstücke. Hieraus können noch die folgenden Produkte erstellt werden:

Flurstücksnachweis

Enthält die genaue Lagebezeichnung, Nutzungsarten, die Buchungsinformation des Grundbuches und bei landwirtschaftlichen Nutzungen die Ergebnisse der Bodenschätzung.

Flurstücks- und Eigentümernachweis

Enthält alle Informationen des Flurstücksnachweises zuzüglich der Eigentümerangaben.

Bestandsnachweis

Enthält alle Informationen des Flurstücks- und Eigentümernachweises, bezieht sich jedoch auf alle Flurstücke, die auf einem Grundbuchblatt gebucht sind.

Eigentümer- und Miteigentümerliste

Liste mit Informationen zu Flurstückskennzeichen, Flurstücksfläche, Buchungsstelle (Bezirk und Grundbuchblatt), Buchungsart und Eigentümer von mehreren Flurstücken.

Hinweis:

Auskünfte und Auszüge mit personenbezogenen Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an die Eigentümer und Personen ausgegeben werden, die ihr berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies ist im Antrag darzulegen oder eine Vollmacht des Eigentümers einzureichen.

Gebühren

BezeichnungHöhe der Kosten
Flurstücksnachweis pro Flurstück30 €
Flurstücks- und Eigentümernachweis pro Flurstück30 €
Bestandsnachweis pro Grundbuchblatt30 €
Eigentümer- und Miteigentümerliste (je angefangene 20 Seiten)15 €
Mündliche Auskünfte sind bis zu einer halben Stunde kostenfrei.
Anschließend sind Kosten je angefangene 1/4 Arbeitsstunde von 25 € zu entrichten.
 

 

Form der Antragstellung

Eigentümerauszüge können Sie über das Online-Formular, formlos per E-Mail an Kataster.Auskunft@Kreis-Kleve.de oder persönlich während der Öffnungszeiten der Katasterauskunft (montags-donnerstags 9.00-12.30 und freitags 9.00-12.00 Uhr) in der Kreisverwaltung Kleve beantragen.

Dienstgebäude:
Nassauerallee 15-23
47533 Kleve

Liegenschaftskarten und Eigentümerauszüge können Sie auch ortsnah bei den Katasterauskunftsstellen der Städte und Gemeinden beantragen. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier.