Wohnungsbauförderung - Förderung von Modernisierung

Förderfähig sind alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Die Förderung unterstützt schwerpunktmäßig Modernisierungen, die

  • den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig erhöhen und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
  • Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren
  • die Energieeffizienz von Wohngebäuden erhöhen
  • den Schutz vor Einbruch verbessern
  • bestehenden Wohnraum erweitern und
  • ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld schaffen.

Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund der Modernisierung sowie allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen sind förderfähig, soweit sie mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.

Erforderliche Unterlagen

  1. ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular - 2-fach (als Vordruck zum Herunterladen)
  2. Selbsthilfeaufstellung (als Vordruck zum Herunterladen)
  3. Baukostenaufstellung und entsprechende Kostenvoranschläge
  4. Technischen Unterlagen (Lageplan, Bauzeichnungen)
  5. ggfls. Enerigieausweis/ -gutachten
  6. sonstige Unterlagen (Vertretungsvollmacht o.ä.)

Zusätzlich ist für selbstgenutztes Wohneigentum erforderlich:

  • Einkommenserklärung nebst Vordruck Anlage (als Vordruck zum Herunterladen)
  • Sonstige Einkommensnachweise (z.B. über Unterhaltsleistunen usw)
  • Finanzierungsnachweis (falls zusätzlich Fremdfinanzierung erforderlich ist)
  • Selbstauskunft/Nachweis zu Zahlungsverpflichtungen (als Vordruck zum Herunterladen)
  • Verdienstabrechnungen des letzten Kalenderjahres und des laufenden Jahres
  • Original Schufa-Auskünfte
  • Meldebescheingiung des Einwohnermeldeamtes

Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.

Gebühren

Gebühr für die Bewilligung: 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme; Mindestgebühr 60,00 Euro

Generelle Öffnungszeiten

Tage Uhrzeiten
mo-do 9:00 - 16:00 Uhr
fr 9:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen

Ministerium f.Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

NRW.Bank