Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (online)

Sie möchten ein Fahrzeug im Gebiet des Kreises Kleve außer Betrieb setzen?

Voraussetzungen hierfür sind:

  • die Landessiegel auf den Kennzeichenschildern verfügen über einen Sicherheitscode und einen QR-Code,
  •  auf der Zulassungsbescheinigung Teil I ist auf der Rückseite ein Sicherheitscode angebracht,
  •  das Fahrzeug ist im Kreis Kleve zugelassen.

Beachten Sie bitte, dass Sie die Außerbetriebsetzung online bezahlen müssen. Erst dann wird der Vorgang abgeschlossen. 

Die Versicherungsgesellschaft und das Hauptzollamt erhalten nach der Außerbetriebsetzung automatisch eine Nachricht. Hier ist von Ihnen in der Regel nichts zu veranlassen.

Hier gelangen Sie zum iKFZ-Portal.