Abfalltrennung bei Abbruch von Gebäuden

I. Abfalltrennung bei Abbruch von Gebäuden

Beim Abbruch von Gebäuden wurden früher die verschiedenen Baustoffe nicht getrennt, mögliche Verunreinigungen nicht separat ausgebaut. Das gesamt Material gelangte als vermischter Abfall auf eine Deponie. Die gesetzliche Pflicht zur Abfalltrennung und steigende Deponiekosten lassen eine solche Vorgehensweise nicht mehr zu.

Generell müssen bei allen Abbrüchen die verschiedenen Baustoffe erfasst und durch geeignete Rückbaumaßnahmen getrennt ausgebaut, separiert und ordnungsgemäß entsorgt oder verwertet werden (wie z.B. Metall, Beton, Glas, Kunststoff, Holz, Fußbodenbeläge etc.). Dabei ist besonders auf mögliche schadstoffhaltige Baustoffe (z.B. Asbest, Gussasphalt, PCB-haltige Klebstoffe und Dichtungsmassen etc.) zu achten.

II. Verwertungsmöglichkeiten für Bauschutt

Wenn Material aus Abbrüchen verwertet werden soll, sind die Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung (für technische Bauwerke) oder der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (z.B. Bodenauftrag) zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

Die für die jeweilige Antragstellung erforderlichen Unterlagen können Sie den Merkblättern und Antragsformularen zu den einzelnen Themen (siehe "Dokumente") entnehmen.

Hinweise

Vor einem Abbruch ist beim zuständigen Bauamt zu klären, ob hierfür eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist.

Soll ein gewerblich genutztes Gebäude abgebrochen werden, bestehen darüber hinaus auch abfallrechtliche Anforderungen. Hierzu wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde empfohlen.