Fischerei

Die untere Fischereibehörde beim Kreis Kleve ist Ansprechpartner für alle Dinge rund um das Fischereiwesen.

Unter "Benötigte Formulare" finden Sie ein Informationsblatt zu den Themen Fischerprüfung, Fischereischein und weitere wichtige Hinweise sowie die notwendigen Antragsvordrucke. Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist als Online-Dienst verfügbar.

Schonzeiten und Mindestmaße

Die Verordnung über die Schonzeiten und Mindestmaße im Bereich Fischerei für das Land NRW finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen

Bezeichnung Erforderliche Unterlagen

 

Fischerprüfung

  • Online-Antrag
  • antragstellende Person muss am Prüfungstag mindestens 13 Jahre alt sein
  • Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde (für antragstellende Personen, die außerhalb des Kreisgebietes wohnen)
Ausstellung Zweitschrift Fischerprüfungszeugnis
  • telefonischer Antrag bei der unteren Fischereibehörde reicht aus
  • Angabe über Zeitpunkt und Ort der abgelegten Fischerprüfung erforderlich
Ausnahmegenehmigung zur Ablegung einer Fischerprüfung außerhalb des Kreises Kleve
  • telefonischer Antrag bei der unteren Fischereibehörde reicht aus

Gebühren

Bezeichnung Höhe der Gebühr
Fischerprüfung 50,00 Euro
Zweitausstellung Fischerprüfungszeugnis 35,00 Euro
Ausnahmegenehmigung zur Ablegung einer Fischerprüfung außerhalb des Kreises Kleve 15,00 Euro