Die Aufgaben des Jugendschutzes sind stetigen Wandlungen unterzogen. Sie orientieren sich an dem jeweiligen vorhandenen Gefährdungspotential und den gesellschaftlichen Herausforderungen.
Die Schwerpunkte des präventiven Jugendschutzes des Kreises Kleve sind:
Jugendschutzfragen und Jugendschutzthemen allgemein
Medienpädagogik und der Kinder- und Jugendmedienschutz
Suchtprophylaxe und Suchtberatung
so genannte Sekten, okkulte Praktiken, Satanismus
Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte und Multiplikatoren der sozialen Arbeit, der Bildungs- und Jugendarbeit können sich zu Themen wie zum Beispiel: Ab wann darf mein Kind an einer Tanzveranstaltung teilnehmen, wer kann als erziehungsbeauftragte Person eingesetzt werden, kritischer Umgang mit Alkohol, Umgang mit Altersfreigaben der FSK und USK, Umgang mit neuen Medien, Computerspiele und Sucht, Cybermobbing und Handymissbrauch sowie "mein Kind ist in einer Sekte", beraten lassen. Bei Elternabenden, pädagogischen und medienpädagogischen Projekten, Fortbildungen und Fachtagungen werden aktuelle Probleme aufgegriffen.
Ziel ist es, erziehungsberechtigte Personen in ihren Anliegen zu unterstützen und Handlungskompetenzen zu vermitteln, um somit Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag zu unterstützen.
Sowohl Einzelberatungen als auch Informationsveranstaltungen zu den oben genannten Themen sind nach telefonischer Absprache möglich.
Zu folgenden Jugendschutzthemen haben wir für Sie weitere Informationen zusammengestellt:
Arbeitskreise Jugendschutz
In jeder Gemeinde oder Stadt im Zuständigkeitsbereich des Kreises Kleve als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe besteht ein Arbeitskreis Jugendschutz. Hier sind die örtlichen Vertreter aller am Jugendschutz beteiligten Einrichtungen vertreten. So zum Beispiel die Polizei vor Ort, das Kriminalkommissariat Vorbeugung, das örtliche Ordnungsamt, die Jugendfreizeiteinrichtungen, die Fachstelle für Suchtvorbeugung, Vertreterinnen und Vertreter der ortsansässigen Schulen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kleve (Allgemeiner Sozialer Dienst und Jugendschutz) und andere.
Diese Arbeitskreise treffen sich drei bis vier mal im Jahr, um örtliche Probleme des Kinder- und Jugendschutzes zu besprechen und zu bearbeiten.
Computerspiele
Angebot des Kreises Kleve: Beratung im Einzelfall, auch bei exzessivem Spielverhalten bzw. bei vermuteter Computerspielsucht.
Bitte wenden Sie sich an den unten genannten Ansprechpartner.
Computerspielbewertungen durch den Kreis Kleve
Der Kreis Kleve hat 25 Jahre lang in Zusammenarbeit mit ehrenamtlich tätigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Computerspiele getestet und analysiert. Die Ergebnisse wurden im Internet publiziert. Die in großer Zahl erarbeiteten Kurzbeschreibungen der Spiele und vor allem die pädagogischen Bewertungen boten Erziehungsberechtigten, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Kinder- und Jugendarbeit und an Schulen sowie weiteren Interessenten eine sehr wertvolle Orientierung. Der Kreis Kleve führt dieses Angebot nun nicht mehr weiter, denn während die Softwaregruppe zu Beginn ihrer Tätigkeit wertvolle Pionierarbeit geleistet hat, besteht zwischenzeitlich ein breitgefächertes Angebot an Spielbewertungen unterschiedlicher renommierter Stellen mit landes – und bundesweit sehr hoher fachlicher Akzeptanz. Der Bedarf einer Betätigung eines örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe auf diesem überregional bearbeiteten Handlungsfeld ist daher nicht mehr gegeben.
Für die langjährig geleistete Arbeit ist der Kreis Kleve den ehrenamtlich tätigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sehr dankbar!
Computerspielbewertungen sind u.a. zu erreichen unter folgenden Links:
Spieleratgeber NRW
Der pädagogische Ratgeber zu Computer- und Konsolenspielen
SpielBAR
Seite der Bundeszentrale für politische Bildung zu Computerspielen
Seite der Bundeszentrale für politische Bildung zu Computerspielen
www.bpb.de/gesellschaft/medien/computerspiele
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
Die USK ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland. Am Ende eines gemeinsamen Verfahrens vergeben staatliche Vertreter die Alterskennzeichen. Diese Einstufungen richten sich nach dem Jugendschutzgesetz.
Die Prüfsiegel der USK:
Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG
Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutz es für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.
Freigegeben ab sechs Jahren gemäß § 14 JuSchG
Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG
Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.
Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG
Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen Spielfiguren sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.
Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG
Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass § 14 JuSchG Abs. 4 und § 15 JuSchG Abs. 2 und 3 ("Jugendgefährdung") nicht erfüllt sind.
Weitere Informationen
Der Ratgeber "Videospiele als Hobby für Kinder und Jugendliche" informiert unter anderem Eltern und Lehrer ausführlich über
- Altersgerechtes Gaming
- Videospiel-Genres und Nutzungsverhalten
- Sicherheitseinstellungen beim Gaming
- Regeln für eine gesunde Videospielnutzung
- Arbeiten in der Videospiel-Branche
Extremismus
Vor allem Rechtsextreme und in geringerem Maße auch Linksextreme verstärken ihre Propaganda im Social Web. Der Grund liegt auf der Hand: Soziale Netzwerke und Media Sharing Sites werden immer beliebter und Jugendliche, ihre Zielgruppe Nummer eins, gehören zu den eifrigsten Usern. So finden sich auf YouTube, Facebook und Twitter Beiträge von Neonazis, die für ihre menschenverachtenden Ideen und die Aktivitäten ihrer Gruppen neue Anhängerinnen und Anhänger suchen.
Meldestelle für rechtsradikale sowie linksradikale Seiten im Internet:
Jugendschutz.net nimmt über seine Hotline Beschwerden von Nutzern entgegen und bemüht sich dabei insbesondere um Hinweise von jugendlichen Nutzern, Eltern und Pädagogen. Unterstützt wird Jugendschutz.net von der Obersten Landesjugendbehörde und der Kommission für Jugendmedienschutz. Aufgaben sind u.a. Kinder und Jugendliche zu schützen, die Förderung von Medienkompetenz und internationale Zusammenarbeit.
www.jugendschutz.net
Aktionsgemeinschaft unter der Federführung von Jugendschutz.net gegen Hass im Netz:
www.hass-im-netz.info
Broschüren und Infos zum herunterladen:
www.jugendschutz.net/materialien/
www.bpb.de/gesellschaft/migration/jugendkultur-islam-und-demokratie/
www.bpb.de/politik/extremismus/
Jugendbegegnungsstätte Anne Frank
Die Jugendbegegnungsstätte Anne Frank ist ein Ort der außerschulischen Jugendbildungsarbeit, an dem sich Jugendliche und Erwachsene mit der Geschichte des Nationalsozialismus und ihren vielfältigen Bezügen zur Gegenwart auseinandersetzen.
Neben einer Ausstellung bietet die Jugendbegegnungsstätte Seminare, Workshops und Projekttage zu historischen und aktuellen Themen an, z.B. zu Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus; Mediation und Konfliktmanagement; Migration und Einwanderungsgesellschaft; Zivilcourage-Trainings und Zeitzeugen-Gespräche.
Beratung für Jugendeinrichtungen und Schulen bei Konflikten in den genannten Themenfeldern sowie entsprechende Fortbildungen für MultiplikatorInnen und Studierende gehören mit zum Angebot. Zu allen genannten Themen steht eine Präsenzbibliothek zur Verfügung.
Bildungsstätte Anne Frank e.V.
Hansaallee 150
60320 Frankfurt am Main
E-Mail: info@jbs-anne-frank.de
www.bs-anne-frank.de
Hyperlinks-gegen-rechts
Hyperlinks-gegen-rechts.de ist ein antirassistisches, antifaschistisches Informationsportal von Jugendlichen für Jugendliche. Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 17 und 27 Jahren. Ziel des Projekts ist es, Jugendliche, die sich in der Auseinandersetzung mit Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus entweder bereits befinden oder sich in diesem Bereich engagieren wollen, in ihrer politischen Arbeit zu unterstützen, die Vernetzungen untereinander auszubauen und dafür die Möglichkeiten des Mediums Internet zu nutzen.
www.hyperlinks-gegen-rechts.de
entimon
Aufgabe des Programms entimon ist die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz und zur Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus und Gewalt.
www.dji.de/index.php?id=38584
Allgemeine Seiten zum Thema:
Aktion Courage ist ein Zusammenschluss von engagierten Bürgern und Organisationen unterschiedlicher Kulturen und Identitäten aus allen Regionen der Welt in Deutschland.
Aktion Courage e.V. fordert und fördert die gesellschaftliche Teilhabe und politische Mitbestimmung von Menschen nichtdeutscher Herkunft.
Aufgaben sind u.a.
- Informations-, Aufklärungs- und Pressearbeit
- Lobbyarbeit gegenüber Parlamenten und Regierungen
- Kooperation mit Menschenrechtsorganisationen und Anti-Rassismus-Gruppen
Kommunale Datenbank gegen Gewalt, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit
www.kommunen-gegen-gewalt.de
IDA NRW - Informations- und Dokumentationszentrums für Antirassismusarbeit e. V.
www.ida-nrw.de
Internetseiten des Verfassungsschutzes:
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Abteilung Verfassungsschutz
Friedrichstraße 62-80
40217 Düsseldorf
Telefon: 0211/871-2821
Fax: 0211/871-2980
E-Mail: kontakt.verfassungsschutz@mik1.nrw.de
Internet: www.verfassungsschutz.nrw.de
Bundesamt für Verfassungsschutz
www.verfassungsschutz.de/
Gesetze
Einen Link zu den §§ 130, 130a und 131 Strafgesetzbuch (StGB) finden Sie auf der rechten Seite.
Gesetze und Links
Das Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) trat am 01.04.2003 in Kraft. Es ersetzt das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JöSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS). Das JuSchG wurde inzwischen mehrmals novelliert, zuletzt mit dem Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas" vom 3. März 2016.
Die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen hat sich in den letzten Jahren vor allem durch die digitalen Medien verändert. Diese Medienkultur bietet nicht nur Chancen, sondern auch ein Gefährdungspotenzial.
Nicht in allen Punkten wurden im neuen JuSchG Änderungsvorschläge aufgegriffen. Im Bereich der Medien wurde der Jugendschutz verstärkt, so sind z.B. USK- Altersfreigaben für PC-Spiele Pflicht geworden. Bezüglich der Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen wurden jedoch kaum Änderungen vorgenommen.
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 Abs.1 Sozialgesetzbuch VIII). Deshalb will der Jugendschutz die Stärkung der Kompetenz von Kindern und Jugendlichen fördern, ihnen den kritischen Umgang mit Angeboten und möglichen Gefährdungen vermitteln. Allerdings gehört hierzu auch, belastende Einflüsse aus dem Erziehungsprozess fernzuhalten, soweit dies erforderlich ist.
Das Jugendschutzgesetz regelt den öffentlichen Raum, z.B. Aktivitäten, die Kinder und Jugendliche vornehmlich in ihrer Freizeit betreiben und die potentielle Gefährdungen mit sich bringen. Es ermöglicht bußgeldbewehrte Sanktionen gegenüber Gewerbetreibenden und Veranstaltern, die ihre wirtschaftlichen Interessen über den Schutz von Kindern und Jugendlichen stellen. Für Erziehungsberechtigte, Lehrer/innen, Erzieher/innen und andere pädagogisch Verantwortliche setzt es einen normativen Rahmen zur Orientierung und Unterstützung ihres pädagogischen Handelns.
Den Gesetzestext des JuSchG finden Sie rechts als Download.
Links zum Jugendschutz
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle NRW e.V. (ajs NRW) versteht sich als Servicestelle für Eltern und pädagogische, soziale und psychologische Fachkräfte, für die Polizei oder das Jugendamt, für Schulen, Kindergärten und Beratungsstellen, kurz für Multiplikatoren .Ziel der ajs NRW ist es, den erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz im Land Nordrhein-Westfalen zu fördern. Schwerpunktmäßig engagiert sich die Aktion Jugendschutz in den Fachgebieten Suchtprävention, Jugendmedienschutz und Medienpädagogik, Sexualerziehung, Gewaltprävention, gesetzliche Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Rechte von Kindern und Jugendlichen. Dabei orientiert sich die ajs NRW am Leitgedanken des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen.
Jugendmedienschutz
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien bietet weitere Informationen zum Thema auf ihrer Internetseite:
www.bundespruefstelle.de/bpjm/jugendmedienschutz.html
KJM - Kommission für Jugendmedienschutz
Sie ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und im Rahmen der Selbstregulierung die Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern
KJM - Kommission für Jugendmedienschutz
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 2064690-0
Telefax: +49 (0)30 2064690-99
E-Mail: kjm@die-medienanstalten.de
Internet: www.kjm-online.de
Beitrag zur UN Kinderrechtskonvention
Hierzu finden Sie auf der rechten Seite die Broschüre "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von November 2014 als Download.
Zehnter Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW)
Kinder und Jugendliche in NRW – Ansätze, Entwicklungen und Herausforderung in der Kinder- und Jugendhilfe und der Politik
Die nordrhein-westfälische Landesregierung legt dem Landtag in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vor. Dazu ist sie durch § 24 AG-KJHG NRW (Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Nordrhein-Westfalen) gesetzlich verpflichtet. Der Kinder- und Jugendbericht stellt die wichtigsten Entwicklungstendenzen der Jugendhilfe in NRW unter Berücksichtigung der allgemeinen Rahmenbedingungen dar. Weiterhin sollen die landespolitischen Maßnahmen und Leistungen für Kinder und Jugendliche zusammengefasst und ein Überblick über die kinder- und jugendpolitischen Zielvorstellungen der Landesregierung gegeben werden.
www.mkffi.nrw/10-kinder-und-jugendbericht-der-landesregierung-nordrhein-westfalen
Vierzehnter Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung
Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
Der vorliegende 14. Kinder- und Jugendbericht aus dem jahr 2013 nimmt in der Vielzahl von Berichten eine besondere Stellung ein. Nur in jeder dritten Legislaturperiode wird ein Gesamtbericht erarbeitet; der zuvor veröffentlichte wurde im Jahr 2002 vorgelegt. Der 14. Kinder- und Jugendbericht zeichnet ein aktuelles, wissenschaftlich fundiertes Bild der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland und beschreibt den Wandel, der das Aufwachsen der jungen Generation in den vergangenen Jahren und Dekaden gravierend verändert hat. Politik in Bund, Ländern und Kommunen und ebenso die Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe sind gefordert, die von der Sachverständigenkommission daraus abgeleitetenEmpfehlungen sorgfältig zu prüfen und Konsequenzen daraus zu ziehen.
Gewaltprävention
Körperliche Gewalt wird unter anderem definiert als Druck gegen Schwächere, Ausgrenzung und Mobbing.
Der Begriff Gewalt bedeutet "Etwas mit Zwang vor allem psychisch und physisch durchzusetzen". Dabei gibt es zwei Parteien. Zum einen den Täter, der die Gewalt ausübt und auf der anderen Seite das Opfer. In der Rechtsprechung wird Gewalt definiert als körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen (BGH NJW 1995, 2643).
Zwar deuten verschiedene Untersuchungen auf unterschiedliche Ursachen, bei aller Unterschiedlichkeit stimmen die Fachleute aber darin überein, dass Gewaltprävention früh ansetzen soll. Gewaltprävention ist ein Oberbegriff für Initiativen und Maßnahmen zur Vorbeugung gewalttätiger Auseinandersetzungen, die Menschen im Umgang mit Konflikten schulen und zur Vermeidung gewalttätiger Auseinandersetzungen befähigen sollen. Da auch die Gewalt unter Kindern und Jugendlichen immer mehr zunimmt, werden Angebote zur Gewaltprävention an Schulen, in Kindergärten und in Jugendeinrichtungen durchgeführt.
Über die folgenden Links können Sie Institutionen anfragen und um Hilfe bitten. Darüber hinaus geben weitere Links Einblicke und Hilfen zum Thema.
Jugendschutz.net
Netzwerk /Koordinierungsstelle: Verantwortungsübernahme und Gewaltprävention
Internetseite der Koordinierungsstelle Gewaltprävention im Staatlichen Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg
Bündnis für Kinder - Gegen Gewalt
Die Stiftung Bündnis für Kinder setzt klare Zeichen gegen Gewalt. Sie unterstützt und fördert ausgesuchte Projekte zu Gewaltprävention und Kinderschutz.
Hintergrundinformationen, Internetadressen und Fachzeitschriften
Hintergrundinformationen
Zu den verschiedenen Themen können Sie auf der rechten Seite Texte und Broschüren als Download finden.
Internetadressen:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet Informationen für Eltern, Erziehende, Gewerbetreibende und Veranstalter
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz bietet auf dieser Seite Informationen über Altersgrenzen bei Alkohol, Tabak und Diskothekenbesuch, Schutz vor gefährdenden und schädigenden Medien, vor Gewalt und Missbrauch, Prävention und erzieherischer Jugendschutz und gesetzliche Vorschriften aus ganz Europa.
Anschriften der Fach- und Landesstellen zu Jugendschutzfragen
www.jugendschutzlandesstellen.de
Fachzeitschriften
Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug)
Das Anliegen der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) als Herausgeberin ist es, den Kinder- und Jugendschutz sowohl als Fachaufgabe als auch als Querschnittsaufgabe im gesamten Bereich der Jugendhilfe, der Jugendforschung und angrenzender Gebiete kontinuierlich im Gespräch zu halten. Dabei sollen verschiedene wissenschaftliche Disziplinen einbezogen werden und auch die Praxis zu Wort kommen. Mit den Themen, die in KJug aufgegriffen werden, sollen – wie bisher auch – immer die spezifischen Schutzperspektiven verbunden werden, d.h. es kommt nicht zu einer Abkehr von der bewährten redaktionellen Linie.
Jugend Medien Schutz-Report (JMS)
Der JMS-Report informiert stets aktuell und ausführlich über Themen des Jugendmedienschutzes. Hauptbestandteil sind die Listen sämtlicher indizierter und beschlagnahmter/eingezogener Medien (Filme, Computer- und Videospiele, Printmedien und Tonträger). In ihm finden sich aber auch Medienempfehlungen in Form einer Auswahl altersgerechter und besonders geeigneter Videofilme sowie mit den FBW-Prädikaten »besonders wertvoll« und »wertvoll« ausgezeichneter Kinofilme. Der redaktionelle Teil enthält u.a. Aufsätze, Berichte, Entscheidungen von Gerichten, der Bundesprüfstelle und des Deutschen Presserates, Dokumentationen, z.B. zur Verbreitung des Extremismus in den Medien sowie zur Entwicklung der Kinder- und Jugendkriminalität, Statistiken, Kurznachrichten, Tagungshinweise-/berichte sowie Buchbesprechungen.
BPjM Aktuell - Amtliches Mitteilungsblatt der BPjM
Mitteilungsblatt der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), in dem die Indizierungslisten zu Filmen, Computer- bzw. Videospielen, Printmedien und Tonträgern veröffentlicht werden. Ferner finden Sie im "BPjM-Aktuell" die Listen der bundesweiten Beschlagnahmen gemäß den §§ 86a, 130, 130a, 131, 184a und 184b des Strafgesetzbuches, soweit die BPjM Kenntnis hierüber erlangt hat. Im redaktionellen Teil werden Sie regelmäßig mit Fachaufsätzen, Gerichtsentscheidungen und aktuellen Meldungen über Wissenswertes und Neuerungen im gesetzlichen und pädagogischen Jugendmedienschutz informiert.
www.bundespruefstelle.de/bpjm/service,did=202208.html
Infos zu Handynutzung und Handymissbrauch
Die Medien sind voller Meldungen zur Handygewalt – umgangssprachlich und verharmlosend "Happy Slapping", also "fröhliches Dreinschlagen", genannt.
http://www.polizei-beratung.de/vorbeugung/jugendkriminalitaet/handygewalt/
Chatten ohne Risiko
Die Broschüre informiert über typische Kommunikationsrisiken im Internet, deren rechtliche Bewertung sowie Möglichkeiten, sich vor Übergriffen zu schützen. Sie enthält Beurteilungen der wichtigsten Chats, Instant Messenger und - in der komplett aktualisierten vierten Auflage - erstmals auch Social Communities.
http://www.chatten-ohne-risiko.net/
Ein Netz für Kinder
"Ein Netz für Kinder" ist eine gemeinsame Initiative von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), der Wirtschaft und Institutionen des Jugendmedienschutzes, die davon überzeugt sind, dass eine Vielzahl qualitätsvoller, altersgerechter und interessanter Angebote für Kinder der beste Jugendmedienschutz ist.
Sicherheit im Netz
"klicksafe" ist eine Sensibilisierungskampagne zur Förderung der Medienkompetenz im Umgang mit dem Internet und neuen Medien im Auftrag der Europäischen Kommission. Aktionsfelder des Projektes sind Inhalte/ Qualifikation, Kampagne/ Marketing sowie die Vernetzung bundesweit mit Partnern und Akteuren.
www.klicksafe.de
Sicherheitseinstellungen für die Nutzung von PC, Tablets, Internet, Smartphone und Sozialen Netzwerken
Technische Einstellungen bieten keinen 100%-igen Schutz für Kinder und können die Begleitung der Eltern bei den ersten Schritten im Internet nicht ersetzen. Sie sind aber eine zusätzliche Möglichkeit, Kinder vor nicht altersgerechten Inhalten zu schützen. SCHAU HIN! gibt Ihnen nun eine kleine Einweisung, wie Sie bei verschiedenen Betriebssystemen und Browsern Sicherheitseinstellungen vornehmen können.
Sicherheit in Handynetzen
Informationen zum Cybergrooming (Anbahnung von sexuellen Kontakten im Internet) und zum Sexting (Dirty Talk – mit dem Ziel sexueller Erregung)
http://www.teachtoday.de/390_Wissenschaft_aktuell_im_Detail.htm?nId=369
Surftipps für Kinder
Klick-tipps.net hat das Ziel, gute Kinderseiten bekannt zu machen. Wir haben nämlich festgestellt, dass viele Kinder keine guten Kinderseiten kennen und deswegen häufig auf Erwachsenenseiten surfen. Hier können Gefahren lauern wie Abofallen, nervige Werbung und Datenabfragen. Deshalb recherchiert das Klick-Tipps-Team jede Woche zu drei aktuellen und beliebten Kinderthemen die neun besten Kinderseiten. Die findest du dann auf der Webseite klick-tipps.net und auf vielen anderen Internetseiten. Denn wer eine eigene Webseite hat, kann die Klick-Tipps wie in einem Fenster auf andere Seiten einbauen.
Studien zur Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen
An dieser Schnittstelle ist der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest (mpfs) angesiedelt. Er erhebt, dokumentiert und verbreitet Daten und Informationen zur Nutzung, Funktion, Wirkung und zu den Inhalten von Medien - regional für den Südwesten und bundesweit. Die Basisuntersuchungen des mpfs JIM (Jugend, Information (Multi-)Media) und KIM (Kinder und Medien) bieten seit 1998 kontinuierlich repräsentatives Datenmaterial zur Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen.
Spiel- und Lernsoftwareratgeber
Mit Unterstützung und verantwortlicher Begleitung durch ihre Eltern können Kinder lernen, mit der Angebotsvielfalt der elektronischen Medien und den damit verbundenen Chancen und Problemen kreativ und gleichzeitig kritisch umzugehen. Damit dies gelingen kann, müssen Eltern und pädagogische Fachkräfte die Medieninteressen der Mädchen und Jungen ernst nehmen, sie verstehen lernen und gemeinsam mit ihnen klare Regeln bei der Mediennutzung vereinbaren. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt dieses Anliegen, indem es regelmäßig aktuelle Informationen und Orientierungshilfen für den Umgang mit den Medien anbietet.
Geflimmer im Kinderzimmer
Was macht eigentlich die kindliche Faszination an der "Flimmerkiste" aus? Die aktualisierte Broschüre befasst sich beispielsweise mit den Fragen: Was sehen Kinder gern? Wie verarbeiten Kinder ihre Fernseherlebnisse? Wie sehen Kinder unterschiedlicher Altersstufen fern? Des Weiteren geht die Broschüre auf die Themenbereiche Werbung, Gewalt im Fernsehen und Ängste von Kindern ein.
HIV-Prophylaxe
Bei Bedarf bieten wir Beratung hinsichtlich spezieller Fragen und Problemlagen zum Themenschwerpunkt „HIV“, bei Bedarf organisieren wir auch Informationsveranstaltungen zur „HIV-Prophylaxe“, zum Beispiel Aufklärungsveranstaltungen in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Beratungseinrichtungen und offenen Jugendfreizeiteinrichtungen an weiterführenden Schulen ("AIDS-Mitmach-Parcours"). Außerdem nehmen wir regelmäßig als Mitglied am kreisweiten Arbeitskreis AIDS (Erfahrungsaustausch unterschiedlicher Institutionen und Einrichtungen und Diskussion über aktuelle Entwicklungen) teil.
Islamismus und Salafismus
Islamismus als extremistische Bestrebung ist gegen den demokratischen Verfassungsstaat und seine fundamentalen Werte, seine Normen und Regeln gerichtet.
Ziel dieser Ideologie ist es, die freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen und sie durch eine nach den jeweiligen Vorstellungen formierte Ordnung zu ersetzen. Dabei wird Gewalt von einem Teil des Spektrums als ein geeignetes Mittel zur Durchsetzung der eigenen Ziele gutgeheißen, propagiert oder sogar praktiziert.
Der Begriff "Salafismus" findet seit einigen Jahren zunehmend Verbreitung. Salafisten, die Anhänger der Ideologie des Salafismus, sehen sich als Verfechter eines aus ihrer Sicht ursprünglichen und unverfälschten Islams, wie er vom islamischen Propheten Muhammad und den ersten Muslimen praktiziert worden sei. Salafisten sehen ausschließlich die Bestimmungen des Korans und der Sunna als verbindlich an.
Die salafistische Ideologie übt eine nicht zu unterschätzende Anziehungskraft auf Jugendliche aus. Salafistische Prediger vermitteln - vor allem über das Internet - Inhalte, die in deutlichem Widerspruch zu einem freiheitlichen Demokratieverständis stehen.
Jugendschutz im Karneval
Karneval ist Brauchtumspflege und an Karneval soll ausgelassen gefeiert werden. Leider ist Karneval auch die Zeit, wo Jugendliche und junge Erwachsene dem Alkohol in einem Maße zusprechen, das oftmals als gesundheitsgefährdend angesehen werden muss.
Gerade hier sollten Erziehungsberechtigte und grundsätzlich Erwachsene als Vorbilder dienen und den maßvollen Umgang mit Alkohol vorleben.
Die hier aufgeführten Links sollen Gewerbetreibenden, Erziehungsberechtigten als auch Veranstaltern zusätzliche Informationen geben, damit die „tollen Tage“ in guter Erinnerung bleiben.
Kinderschutzstelle des Kreises Kleve
Die Kinderschutzstelle ist Ansprechpartner/in für Ratsuchende Dritte insbesondere in den drei Beratungsfeldern:
- Beratung freier Träger der Jugendhilfe bei Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Abs. 4 Sozialgesetzbuch VIII
- Beratung von Berufsgeheimnisträgern gemäß § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) wenn diesen gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung bekannt werden
- Beratung sonstiger Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen und eine Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft bei einer Gefährdungseinschätzung benötigen.
Daneben ist die Kinderschutzstelle auch Ratgeber für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Die Kinderschutzstelle ist auf Beratung und Prozessbegleitung begrenzt. Die Fallverantwortung obliegt weiterhin den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Der Kinderschutzstelle obliegt die Pflege der überörtlichen Netzwerkstrukturen.
Kinder- und Jugendarbeitsschutz
Die Beschäftigung von Kindern ist nach § 5 Absatz 1Jugendarbeitsschutzgesetz ( JArbSchG) verboten. Dies gilt für alle Kinder und Jugendliche, die noch nicht 15 Jahre alt sind oder noch Vollzeitschulpflichtig sind. Die Vollzeitschulpflicht in Nordrhein-Westfalen beträgt zehn Jahre.
Verboten sind alle gewerbsmäßigen Tätigkeiten, insbesondere im produzierenden Gewerbe, im Handel und bei privaten und öffentlichen Dienstleistungen.
Nach § 6 JArbSchG können Ausnahmen vom Verbot der Kinderarbeit für die Mitwirkung von Kindern bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Film- und Fernsehaufnahmen usw. vom zuständigen Amt für Arbeitsschutz bewilligt werden. Dieses Amt holt wiederum die Stellungnahme des zuständigen Jugendhilfeträgers ein.
Medien und Jugendmedienschutz
Staatliche Medienkontrolleinrichtungen
Hier finden Sie eine Liste mit Links zu den wichtigsten staatlichen Medienkontrolleinrichtungen:
Jugendschutz.net
Jugendschutz-Internetbeschwerdestelle gegen Pornografie, Gewalt und Rechtsextremismus
Wallstraße 11
55122 Mainz
Telefon: +49 (0)6131 32 85-20
Telefax: +49 (0)6131 32 85-22
E-Mail: buero@jugendschutz.net
Internet: www.jugendschutz.net
USK- Freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware
Die USK ist zuständig für Altersfreigaben bei PC- und Konsolenspielen. Sie erstellt Publikationen und veröffentlicht eine Altersfreigaben-Datenbank. Eltern und andere Interessierte können sich hier auch zu Inhalten und Umgang von Spielen informieren.
USK- Freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware
Marchlewskistraße 27
10243 Berlin
Telefon: +49 (0)30 2936 3829 0
Telefax: +49 (0)30 2936 3829 9
E-Mail: kontakt@usk.de
Internet: www.usk.de
FSK- Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
Die FSK ist zuständig für Altersfreigaben im Kino und Verkaufsmarkt. Medienpädagogische Projekte und Publikationen sind ein weiterer Schwerpunkt, ebenso die Altersfreigaben-Datenbank zu Spielfilmen und viele weitere Informationen.
FSK- Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
Murnaustraße 6
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0)611 77891 0
Telefax: +49 (0)611 77891 39
E-Mail: fsk@spio-fsk.de
Internet: www.spio.de
FSF- Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen
Meldestelle für jugendgefährdende Inhalte im Fernsehen. Die FSF ist zuständig für Altersfreigaben im Fernsehen und fördert durch medienpädagogische Aktivitäten und Publikationen den bewussteren Umgang mit dem Medium Fernsehen.
FSF- Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen
Hallesches Ufer 74–76
10963 Berlin
Telefon: +49 (0)30 23 08 36 0
Telefax: +49 (0)30 23 08 36 70
E-Mail: hotline@fsf.de
Internet: www.fsf.de
FSM- Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.
Die Selbstkontrollorganisation bietet jedermann die Möglichkeit, sich im Bereich des Jugendmedienschutzes über strafbare oder jugendgefährdende Inhalte im Netz zu beschweren oder Fragen zum Thema Jugendschutz im Internet zu stellen.
FSM- Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.
Spreeufer 5
10178 Berlin
Telefon: +49 (0)30 240484 30
Telefax: +49 (0)30 240484 59
E-Mail: office@fsm.de
Internet: www.fsm.de
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Service- und Beschwerdestelle für Eltern, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und alle anderen mit Fragen zur Medienerziehung und zum Gesetzlichen Jugendmedienschutz. Zudem erhalten Sie hier Informationen zur Indizierungs- und Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Rochusstraße 10
53123 Bonn
Telefon: +49(0)228 9621030
Telefax: +49(0)228 379014
E-Mail: info@bpjm.bund.de
Internet: www.bundespruefstelle.de
Hier finden Sie Informationen zur Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen und zu Themen wie z. B. dem Chatten, dem sogenannten Mitmachnetz Web 2.0 (Social Networks wie Facebook und WhatsApp), Cybermobbing, zu Jugendschutzfiltern und Computerspielen, zur Freiwilligen Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware (USK), zur Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und auch zu pädagogischen Computerspielempfehlungen.
Diese Informationen haben wir zusammengestellt für ehrenamtlich arbeitende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Jugendhilfe, für Fachkräfte der Jugendhilfe, für Lehrerinnen und Lehrer, für Erziehungsberechtigte sowie für alle an aktuellen Themen rund um den Jugendmedienschutz Interessierte.
Wir bieten neben Grundlageninformationen die Möglichkeit zur Vertiefung über weiterführendes Informationsmaterial, Literatur, Broschüren und Links.
Schauen Sie bitte ebenfalls im Bereich Fortbildungen und Veranstaltungen nach. Hier finden Sie mehrere Informations- und Schulungsveranstaltungen zu den verschiedensten Medienthemen, speziell auf die jeweiligen Zielgruppen zugeschnitten.
Einige Links und Materialien enthalten fachliche Empfehlungen sowie Tipps für Erziehungsberechtigte zur Medienerziehung. Diese Empfehlungen stellen jedoch keine „Erziehungsrezepte“ dar. Die Informationen auf diesen Internetseiten vermitteln Hintergrundwissen, können jedoch keine professionelle, auf die jeweilige individuelle Situation bezogene (Erziehungs-) Beratung ersetzen! Wenden Sie sich bitte bei Bedarf an eine kompetente Beratungsperson oder Beratungsstelle.
Nummern für den Notfall
Nummern für den Notfall: | |
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Polizei | 110 |
Feuerwehr | 112 |
Kinder- und Jugendtelefon / Nummer gegen Kummer | 116111 |
Weitere Nummern und Links:Notrufnummern für Kinder
AWO Kreisverband Kleve e.V. Telefon: 02821-12201 Fax: 02821-70940 E-Mail: awo-frauenhaus.kleve@t-online.de Internet: http://www.awo-kreiskleve.de
Frauenberatungsstelle IMPULS im Kreis Kleve Voßstraße 28 Telefon: 02823 - 419171 |
Sexuelle Misshandlung/sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen
In Fällen von akuten Gefährdungen, die ein umgehendes Einschreiten erfordern, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Mitarbeiterin oder den zuständigen Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vor Ort. (Die Ansprechpartner/innen finden sie auf dieser Seite.)
Weitere örtliche Adressen und Ansprechpartner:
Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Kleve
Spyckstr. 22 - 24
47533 Kleve
Telefon: 02821 29 292
E-Mail: info@kinderschutzbund-kleve.de
Internet: www.dksb.de
Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Emmerich e.V.
Wollenweberstr. 21
46446 Emmerich am Rhein
Telefon: 02822 6670
Fax: 02822 9154616
E-Mail: dksb.emmerich@t-online.de
Internet: www.kinderschutzbund-emmerich.de
So genannte Sekten, okkulte Praktiken, Satanismus
Der Begriff "Sekte" wird hier lediglich als umgangssprachlicher Sammelbegriff, als ein Hilfsmittel verwandt, um sehr verschiedene Arten von religiösen oder Weltanschauungsgemeinschaften oder ähnliche Vereinigungen schlagwortartig zusammenzufassen.
Seit es Menschen gibt, suchen diese nach Sinnhaftigkeit (Sinn des Lebens zum Beispiel) und nach Erklärungen für vermeintlich unerklärliche Dinge (okkulte Praktiken, mit Toten sprechen zum Beispiel). Immer gab und gibt es Menschen und Institutionen, die behaupten, den „einzig richtigen Weg“ in diesem Leben gefunden zu haben, den Sinn des Lebens zu kennen und auch die Regeln zu wissen, denen man folgen sollte, um ja nicht vom „richtigen“ Weg ab zu weichen. Wenn diese „wissenden Menschen“ anderen durch ihr Tun Schaden zufügen, dann ist der Staat berechtigt über deren Machenschaften zu informieren, vor Gefahren zu warnen und einzuschreiten.
Siehe auch nachfolgenden Auszug aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
„Wenn die Bundesregierung im Rahmen ihrer vom Grundgesetz vorausgesetzten Aufgabenstellung einerseits zur Beobachtung, Vorsorge und Lenkung in besonderen gesellschaftlichen Teilbereichen verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 40, 287 <293>; 57, 1 <7 f.>) und wenn sie andererseits befugt und gehalten ist, diese Tätigkeit gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit darzustellen bzw. zu vertreten (vgl. BVerfGE 20, 56 <99 f.>; 44, 125 <1147 f.>; 63, 230 <242 f.>) , dann kommt ihr damit auch die Befugnis zu, in den Grenzen einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlich eingeräumten Kompetenzen gegenüber der Öffentlichkeit Stellung zu beziehen sowie Empfehlungen oder Warnungen auszusprechen. Einer besonderen gesetzlichen Grundlage bedarf es hierfür nicht, zumal sich diese in einer einfachrechtlichen Ausformung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erschöpfen müsste, da - worauf in der angefochtenen Revisionsentscheidung zutreffend hingewiesen wird - eine detailliertere gesetzliche Regelung praktisch kaum möglich sein dürfte.“ (1 BvR 881/89 vom 15.8.1989)
Kommt Ihr Sohn oder Ihre Tochter mit so genannten Psychogruppen wie zum Beispiel TM (Transzendentale Meditation) oder Einzelpersonen (so genannte Meister oder Heiler/innen) in Kontakt oder beschäftigt sich mit okkulten oder satanistischen Praktiken, dann bietet die Abteilung Jugend und Familie Informationen an und berät im Einzelfall.
Ebenso ist es möglich beim Ausstieg begleitende Hilfe zu erhalten.
Sucht und Drogen
Bei Fragen zu den Themen Alkohol, Haschisch/Marihuana (Tetrahydrocannabinol - THC), Wasserpfeife (Shisha), Tabakwarenkonsum, Schnüffelstoffe und vielem mehr wenden Sie sich bitte an den unten stehenden Ansprechpartner.
Folgende Einrichtungen befassen sich ebenfalls mit dem Thema "Sucht und Suchtvorbeugung" im Kreis Kleve:
Arbeitskreis Suchtvorbeugung im Kreis Kleve
Der Arbeitskreis Suchtvorbeugung im Kreis Kleve besteht seit 1993. Er ist ein vertraglicher Zusammenschluss verschiedener Akteure, die mit ganzheitlichen und vernetzten Angeboten weite Bevölkerungskreise erreichen wollen. Die Mitglieder des Arbeitskreises treffen sich drei bis vier Mal im Jahr und führen alle drei Jahre eine Jahrestagung für die Zielgruppen Jugendarbeit und Schule durch.
Fachstelle für Suchtprophylaxe
Suchtvorbeugung und Gesundheitsförderung sind die zentralen Aufgaben der Fachstelle für Suchtprophylaxe. Die Fachstelle führt ihre Arbeit in Kooperation mit der Fachstelle für Suchtvorbeugung des Diakonischen Werks durch.
Ansprechpartner der Fachstelle für Suchtprophylaxe:
Jennifer Dellnitz, Telefon: 02821 7209-300
Petra van Bergen, Telefon: 02831 9130-800
Suchtberatung
Caritasverband Kleve e.V.
Beratungsstelle Kleve
Hoffmannallee 66a - 68
47533 Kleve
Ansprechpartner: Barbara Kortland
Telefon: 02821 7209-900
Fax: 02821 7209-930
E-Mail: suchtberatung@caritas-kleve.de
Internet: www.caritas-kleve.de
Beratungsstelle Emmerich
Neuer Steinweg 29
46446 Emmerich am Rhein
Ansprechpartnerin: Barbara Kortland
Telefon: 02822 97799-0
Fax: 02822 97799-68
E-Mail: suchtberatung@caritas-kleve.de
Beratungsstelle Goch/Kevelaer
Mühlenstraße 52
47574 Goch
Ansprechpartner: Barbara Kortland
Telefon: 02823 928636-660
Fax: 02823 928636-800
E-Mail: suchtberatung@caritas-kleve.de
Fachstelle für Suchtvorbeugung im Kreis Kleve
Suchtvorbeugung und Gesundheitsförderung sind die zentralen Aufgaben der Fachstelle für Suchtvorbeugung. Die Fachstelle führt ihre Arbeit in Kooperation mit der Fachstelle für Suchtprophylaxe des Caritasverbands durch.
Fachstelle für Suchtvorbeugung im Kreis Kleve
Ostwall 20
47608 Geldern
Ansprechpartner: Petra van Bergen, Stephan Gnoß, Tim Rambach, Melanie Seier
Telefon: 02831 91 30-800
E-Mail: infogeldern@diakonie-kkkleve.de
Suchtberatung
Diakonie im Kirchenkreis Kleve e.V.
Ostwall 20
47608 Geldern
Ansprechpartner: Petra van Bergen, Angelika Rieck, Yevgeniy Steinhauer, Melanie Seier
Telefon: 02831 91 30-800
E-Mail: infogeldern@diakonie-kkkleve.de
Internet: www.diakonie-kkkleve.de
LVR-Klinik Bedburg-Hau
Bahnstraße 6
47551 Bedburg-Hau
Telefon: 02821 81-0
Fax: 02821 81-1098
E-Mail: lvr-klinik-bedburg-hau@lvr.de
Internet: www.klinik-bedburg-hau.lvr.de
LVR-Klinik Bedburg-Hau
Fachklinik Haus Fahnenkamp
Fahnenkamp
47551 Bedburg-Hau
Telefon: 02821 81-3722
Fax: 02821 81-3797
E-Mail: hausfahnenkamp@lvr.de
Internet: www.klinik-bedburg-hau.lvr.de
Trägerverband Ambulante Rehabilitation - Sucht im Kreis Kleve - Zusammenschluss von Caritas, Diakonie und Rheinische Kliniken Bedburg-Hau
Hoffmannallee 66a - 68
47533 Kleve
Telefon: 02821 72090
E-Mail: info@caritas-kleve.de
Internet: www.caritas-kleve.de
Für die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit besteht seit vielen Jahren jeweils ein Arbeitskreis zur Suchtvorbeugung im südlichen und im nördlichen Kreisgebiet.
In Zusammenarbeit mit den Suchtberatungsstellen im Kreis Kleve wird die Arbeit in diesen Arbeitskreisen durchgeführt.
Hier werden aktuelle Probleme besprochen, Informationen zum Suchtbereich ausgetauscht und Projekte sowie Arbeitsmaterialien entwickelt.
Bei der Suchtberatungsstelle der Diakonie oder auch bei der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kleve sind die Ergebnisse dieser Arbeit als Arbeitsmaterialien erhältlich:
Poster zu verschiedenen Themen der Suchtberatung: Einzelabgabe kostenlos.
- Kennst du die Werte deines Kindes?
- Na? Trockene Kehle vom Kiffen?
- Kennst du den neuen Freund deiner Tochter?
- Ich will Spaß, ich geb' Gas!
- Kiffen verleiht Flüüüügel!
Ein Quartett zur Suchtaufklärung: Einsetzbar ab 12 Jahren. Kostenlose Abgabe, solange verfügbar.
- Drogenquartett zur Suchtvorbeugung ab 12 Jahren
Die Broschüre "Kritischer Umgang mit Alkohol auf Ferienfreizeiten": kostenlose Abgabe von Einzelexemplaren.
Sie finden diese auch als Download.