Was ist unter dem Begriff Qualitätsmanagement zu verstehen?
Als Qualitätsmanagement oder auch kurz QM können grundsätzlich alle organisierten Maßnahmen bezeichnet werden, die der Verbesserung von Produkten, Prozessen oder Leistungen jeglicher Art dienen.
Warum wird QM eingeführt und was bedeutet das für Sie als Bürgerinnen und Bürger des Kreises Kleve?
Nachdem das Thema Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat, wurden für diesen auf Initiative der EU qualitätssichernde Maßnahmen gefordert.
Die Kreisverwaltung Kleve hat darüber hinaus das System des Qualitätsmanagements als Instrument der modernen Verwaltung für das gesamte Veterinärwesen eingeführt. Ziel dieser Maßnahme ist im Rahmen eines ständigen Prozesses Arbeitsabläufe zu optimieren und zu vereinfachen sowie deren Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
In der Konsequenz ergibt sich eine positive Auswirkung auf den Qualitätsstandard der Dienstleistungen für Sie als Verbraucher, Landwirte, Tierhalter oder Gewerbetreibende.
Als Besonderheit ist hier hervorzuheben, dass die Qualitätsgrundsätze von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der QM-Beauftragten und der Fachbereichsleitung der Kreisverwaltung Kleve selbst erarbeitet und formuliert wurden. Deshalb zeichnen sie sich durch Praxisnähe und Akzeptanz aus.
Wo finde ich die Qualitätsgrundsätze?
Die Grundsätze der Qualitätssicherung sind im Qualitätsmanagement-Handbuch der Unteren Veterinärbehörde als oberste Gliederungsebene eines umfassenden detaillierten Systems verankert und stehen für Sie als Download unter "Anlagen" auf der rechten Seite bereit.
Das Qualitätsmanagement-Handbuch bildet die Grundlage für die Umsetzung des gesamten Systems, das weiter nach den einzelnen Aufgabenbereichen in Kapitel untergliedert ist. Für den internen Gebrauch wurden Arbeits- und Verfahrensanweisungen sowie Merk- und Formblätter erstellt, in denen die einzelnen Aufgabenbereiche und Arbeitsabläufe beschrieben, erläutert und für alle Beschäftigten verbindlich geregelt sind.