Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 1 GO NRW hat der Kreis Kleve am Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kreises Kleve zu vermitteln.
Der Jahresabschluss im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) orientiert sich an den Vorschriften zum handelsrechtlichen Jahresabschluss für große Kapitalgesellschaften und an den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Er weicht in Einzelfällen nur insoweit davon ab, als die kommunalspezifischen Belange dies erfordern.
Gemäß § 38 Abs. 1 KomHVO NRW besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen - beim Kreis Kleve werden diese auf Produktbereichsebene dargestellt -, der Bilanz und dem Anhang.
Dem Jahresabschluss ist gem. § 38 Abs. 2 KomHVO NRW ein Lagebericht nach § 49 KomHVO NRW beizufügen. Er gibt einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses sowie über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind. Außerdem enthält der Lagebericht eine Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Kleve. Darüber hinaus gibt er Auskunft über die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung des Kreises Kleve.
Die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 sowie den Entwurf des Jahresabschlusses 2023 finden Sie im rechten Bereich dieser Seite als pdf-Datei.