Wohnberechtigungsscheine

Durch den Bereich Wohnungsbindung werden derzeit rund 2.400 mit öffentlichen und nicht öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen im Kreis Kleve verwaltet und hinsichtlich der Mietpreisbindung und Belegung überwacht.

Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen wollen, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Ein Wohnberechtigungsschein kann allgemein oder gezielt, das heißt für eine bestimmte Wohnung erteilt werden. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist nur in Nordrhein-Westfalen gültig. Er dient zur Wohnungssuche. Die Gültigkeit ist auf ein Jahr befristet.

Ob ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird oder nicht, hängt vom Einkommen des Wohnungssuchenden und der mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen ab. Dem Antrag sind deshalb entsprechende Nachweise beizufügen. Unter "Downloads" finden Sie Antragsformulare und notwendige Anlagen als pdf-Dateien zum Herunterladen sowie die Online-Anträge. Die Nachweise können Sie im Online-Antrag hochladen oder nachträglich per e-mail der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter zusenden.

Anträge für Wohnberechtigungsscheine können direkt beim Kreis Kleve gestellt werden oder über die Städte und Gemeinden eingereicht werden.

Wichtiger Hinweis:

Für Wohnungen in den Städten Emmerich, Geldern, Goch, Kleve und Kevelaer sind Anträge auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins direkt bei den jeweiligen Stadtverwaltungen zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  1. ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular oder Online-Antrag mit darin hochgeladenen Unterlagen
  2. vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Einkommenserklärung (als Vordruck zum Herunterladen oder als Teil des Online-Antrags)
  3. Kopien der Einkommensbescheide (Rente, Bürgergeld o.ä.), wenn keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen wird
  4. weitere Einkommensnachweise z.B. Unterhalt/Kindesunterhalt oder geringfügige Beschäftigung
  5. ausgefüllte und unterschriebene Anlage zur Einkommenserklärung (als Vordruck zum Herunterladen oder als Online-Antrag)

Einkommensnachweise sind für alle haushaltsangehörige Personen mit eigenem Einkommen für das letzte Kalenderjahr sowie das laufende Jahr vorzulegen.

Die Forderung weiterer Unterlagen bleibt vorbehalten.

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Allgemeiner Wohnberechtigungsschein15,00 Euro
Gezielter Wohnberechtigungsschein15,00 Euro
Ausnahmewohnberechtigungsschein20,00 Euro

Form der Antragstellung

Die Anträge stehen als Online-Anträge sowie als Vordrucke zum Herunterladen zur Verfügung.

Generelle Öffnungszeiten

TageUhrzeiten
mo-do9:00 - 16:00 Uhr
fr9:00 - 12:00 Uhr