Exportbescheinigungen für Futtermittel

Für den Export von Futtermitteln in Drittländer werden vom Einfuhrland häufig Gesundheitsbescheinigungen verlangt. Bescheinigt werden kann nur das, was im Rahmen der persönlichen Kenntnis und Zuständigkeit liegt.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Bescheinigung für den Export von Futtermitteln
  1. Vorzertifikate
  2. eventuell mikrobiologische Untersuchungsergebnisse

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Exportbescheinigung15,00 Euro - 300,00 Euro (pro Zertifikat zuzüglich Fahrtkosten)