Peter-Albers-Studienfonds

Was ist der Peter-Albers-Studienfonds?

Der Peter-Albers-Studienfonds ist eine Stiftung, die es sich zum Ziel gesetzt hat, junge Studentinnen und Studenten finanziell zu fördern - und zwar insbesondere, wenn sie aus kinderreichen Familien kommen. Die finanzielle Förderung beträgt zur Zeit 600 Euro je Semester, die als zinsloses Darlehen gewährt werden.

Peter Albers war der erste Landrat des Altkreises Kleve nach dem zweiten Weltkrieg. Als Erinnerung für seine Verdienste während seiner Amtszeit hat der Kreis Kleve den Studienfonds nach ihm benannt.

Wer kann ein Darlehen erhalten?

Voraussetzungen für die Gewährung der Studienhilfe sind:

  • Der oder die Studierende oder die Erziehungsberechtigten wohnen  im Kreis Kleve.
  • Der oder die Studierende besucht eine Hochschule, Fachhochschule oder eine entsprechend anerkannte Einrichtung.
  • Es stehen nicht genügend eigene finanzielle Mittel für ein Studium zur Verfügung.

Für Studierende, die nur vorübergehend im Kreis Kleve wohnen. beispielsweise für ihr Studium, ist eine Förderung nicht vorgesehen.
Einkommensgrenzen für die Gewährung der Studienhilfe:

Zur Prüfung, ob eine Förderung aus wirtschaftlichen Gründen notwendig ist, wird das Familieneinkommen*) ermittelt und einer Einkommensgrenze, die personenzahlabhängig ist, gegenübergestellt.

Die Einkommensgrenze beträgt bei einer Anzahl der Personen, die zum Haushalt gehören

1 Person 24.000 €
2 Personen 29.000 €
3 Personen 36.500 €
4 Personen 44.500 €
5 Personen 52.000 €
6 Personen 59.500 €

*)Familieneinkommen

 

Zum Familieneinkommen gehört neben dem Einkommen der Antragsteller oder der Antragstellerin, z.B. BAföG, Waisenrenten, Arbeitsentgelt, Unterhalt, auch das Einkommen der Eltern / Unterhaltspflichtigen, z.B. Rente, Arbeitseinkommen, Sozialleistungen, Mieteinnahmen.

 

Zum Familieneinkommen gerechnet werden zudem die Einkünfte der von der Familie unterhaltenen weiteren Kinder. Kindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet.

 

Wie wird ein Antrag auf Unterstützung gestellt?

Bis zum 15.03. (für das Sommersemester) bzw. bis zum 15.09. (für das Wintersemester) muss bei der Kreisverwaltung Kleve ein schriftlicher Förderantrag an den Landrat des Kreises Kleve, Nassauerallee 15-23 in 47533 Kleve, gestellt werden (siehe Formulare oder Online-Dienst). Darin sind folgende Angaben zu machen:

  • Adresse / Anschrift der oder des Studierenden
  • Adresse / Anschrift der Unterhaltsverpflichteten (Eltern)
  • Studienziel und Studiendauer
  • Adresse / Anschrift weiterer Geschwister, die wirtschaftlich von den Unterhaltsverpflichteten abhängig sind

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • Lebenslauf (nur bei Erstantrag)
  • Nachweise über Einkommen der Studierenden und der Unterhaltsverpflichteten sowie ggf. der unterhaltsberechtigten Geschwister
  • Erklärung, ob ein Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt ist, ggf. der BAFöG-Bescheid
  • Studienbescheinigung
  • Leistungsnachweise (nur, wenn man schon mit dem Studium angefangen hat)

Wer entscheidet über einen Antrag?

Ob Unterstützung gewährt wird oder nicht, entscheidet der Stiftungsausschuss. Bei der Entscheidung wird neben anderen Kriterien das Einkommen des Antragstellers berücksichtigt.

Wann und wie muss das Darlehen zurückgezahlt werden?

Zwei Jahre nach Beendigung oder Abbruch der Ausbildung ist das Darlehen in Teilbeträgen zinslos zurückzuzahlen.

Was ist besonders zu beachten?

Wenn sich die Verhältnisse der oder des Geförderten verändern, ist dies unverzüglich der Kreisverwaltung Kleve schriftlich mitzuteilen. Veränderungen sind beispielsweise eine Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung des Studiums, die Veränderung von Name oder Anschrift oder Veränderungen, die das Einkommen betreffen.