Bodenerosion, also der Abtrag von Boden durch Wind oder Wasser ist im Prinzip ein natürlicher Vorgang. Bodenerosion kann aber auch durch menschliche Tätigkeit verursacht werden. So kann z.B. bei Starkregenereignissen von frisch bearbeiteten landwirtschaftlichen Flächen Boden durch abfließendes Regenwasser abgespült werden, wodurch einerseits wertvoller Ackerboden verloren gehen kann, andererseits aber auch Strassen verschmutzt oder etwa Kanalisationseinrichtungen verschlämmt werden können.
Übersteigt der Bodenerosion eine bestimmte Größenordnung, sind behördlich Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Die Kreisverwaltung Kleve ist als Untere Bodenschutzbehörde zuständig für die Ermittlung, ob von einem bestimmten Erosionsgeschehen Gefahren für das Schutzgut Boden oder z.B. die Nachbarschaft ausgehen. Die Untere Bodenschutzbehörde ist auch sogenannte Sonderordnungsbehörde für den Bodenschutz. Als solche kann sie die für eine nicht tolerierbare Bodenerosion verantwortlichen Personen ordnungsrechtlich auffordern, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Die Kosten hat in der Regel der Verursacher zu tragen.
Handelt es sich um landwirtschaftliche Flächen, auf denen Erosion vorliegt oder von denen Erosionsschäden ausgehen, ist zunächst die Landwirtschaftskammer Rheinland erster Ansprechpartner. Sie bietet umfangreiche Beratungsmöglichkeiten zur sogenannten „guten fachlichen Praxis“ für interessierte Landwirte. Greifen eingeleitete Maßnahmen nicht, muß schließlich die Untere Bodenschutzbehörde hinzugezogen werden.