Kindertageseinrichtungen

Allgemeine Informationen

Kindertageseinrichtungen arbeiten familienergänzend und haben innerhalb des Bildungssystems einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Die ganzheitliche Förderung der Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes sowie die Beratung und Unterstützung der Eltern sind von wesentlicher Bedeutung.

Kindertageseinrichtungen bieten Kindern einen Lebensraum, in dem sie in angemessener Weise ihre Selbständigkeit erproben und erweitern können.

Kindertageseinrichtungen geben Kindern die Möglichkeit, ihre eigene soziale Rolle innerhalb der Gruppe in einem partnerschaftlichen, gewaltfreien und gleichberechtigten Miteinander zu erfahren.

Das Betreuungsangebot, also die Betreuungsformen und die Betreuungsdauer der einzelnen Kindertageseinrichtungen, richtet sich nach dem örtlichen Bedarf, der im Rahmen der Jungendhilfeplanung in enger Absprache mit den Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsgebiet der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kleve festgestellt wird.

Der Kreis Kleve hat sein Betreuungsangebot in den Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege aufeinander abgestimmt, um so allen Eltern die optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Es werden in fast allen Einrichtungen Plätze für Kinder unter drei Jahren angeboten. Die Betreuung findet überwiegend im Gruppentyp I statt, in dem Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren gemeinsam betreut werden. Ergänzt wird dieses Angebot der Kinderbetreuung durch die Kindertagespflege (siehe Links) für Kinder unter zwei Jahren.

Die Anmeldung des Betreuungsbedarfes erfolgt über KITA-ONLINE. Bitte beachten Sie, dass die Bedarfsmeldung in KITA-ONLINE nicht das persönliche Anmeldegespräch in den Wunscheinrichtungen ersetzt. Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie auf der Internetseite zu KITA-ONLINE.

Erhält Ihr Kind einen Platz in einer Kindertageseinrichtung im Jugendamtsbezirk Kreis Kleve, erhebt der Kreis Kleve dafür einen Elternbeitrag. Die Erhebung des Beitrages erfolgt gemäß der Elternbeitragssatzung des Kreises Kleve. Der Elternbeitrag richtet sich unter anderem nach dem Alter Ihres Kindes, der wöchentlichen Betreuungszeit sowie dem anrechenbaren Einkommen von Ihnen als Eltern. Die Elternbeitragssatzung und die zugehörige Beitragstabelle finden Sie rechts auf der Seite unter "Dokumente". Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an das Jugendamt wenden.

Platzanfragen in:Mitarbeiter/in:
Bedburg-Hau, Kranenburg, RheurdtFrau Graf
Rees, StraelenFrau Janßen
Issum, Kalkar, Kerken, Uedem, Wachtendonk, WeezeHerr Mölders

Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen:

Zuständigkeit:Mitarbeiter/in:
Bedburg-Hau, KranenburgFrau Schiemann
Rees, Rheurdt, Straelen, WeezeFrau Waurich
Issum, Kalkar, Kerken, Uedem, WachtendonkHerr Hendricks