Kleinwasserversorgungsanlagen

Bei Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen sind werden Kleinwasseranlagen eingesetzt, um die Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Nutzerinnen und Nutzer mit Brauch- und Trinkwasser zu versorgen.

Auch im Kreis Kleve ist ca. 3 % der Bevölkerung nicht an eine öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen und die Wasserentnahme erfolgt daher über Kleinwasseranlagen. 

Der Gesetzgeber stellt an die Qualität des Trinkwassers bestimmte Anforderungen, damit das Trinkwasser sauber und gesundheitlich unbedenklich ist.

Aus diesem Grund haben die Betreiberinnen und Betreiber von Kleinwasseranlagen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung umzusetzen und einzuhalten.
Die Abteilung 5.1- Gesundheitsangelegenheiten des Kreises Kleve überwacht die Kleinwasseranlagen sowie die Einhaltung der Verpflichtungen der Betreiberinnen bzw. Betreiber und steht darüber hinaus beratend zur Verfügung.