Nach § 47 der Kreisordnung vertritt die Allgemeine Vertreterin den Landrat in seiner Funktion als Leiter der Kreisverwaltung und der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde.
Sie vertritt dabei den Landrat nicht nur dann, wenn er verhindert ist. Auch bei Anwesenheit des Landrats besteht die Vertretungsmacht. Die Allgemeine Vertreterin hat somit das Recht, jederzeit in Vertretung des Landrats dessen Geschäfte wahrzunehmen. Hierzu gehören auch die Geschäfte als Dienstvorgesetzte und die Wahrnehmung von Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Die Allgemeine Vertreterin des Landrats ist Zandra Boxnick.
Im Vorsitz des Kreistages und als Repräsentant des Kreises wird der Landrat hingegen von den ehrenamtlichen, vom Kreistag gewählten Stellvertretern / Stellvertreterinnen nach § 46 der Kreisordnung vertreten.