Niederlassungserlaubnis

Wenn Sie sich bereits mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten, können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. 

Die geforderten Voraufenthaltszeiten sind abhängig von der Art des Aufenthaltstitels, den Sie aktuell besitzen. 

Grundsätzlich ist es Voraussetzung zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, dass Sie seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind. In Einzelfällen ist ein geringerer Zeitraum ausreichend.   

Einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis können Sie hier stellen. 

Bitte fügen Sie dem Antrag die genannten Unterlagen bei. Sollte im Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, erhalten Sie eine entsprechende Information durch die Ausländerbehörde. 

Die Niederlassungserlaubnis wird in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt. Der eAT wird für jeden Drittstaatsangehörigen, das heißt auch für Säuglinge und Kinder ausgestellt. Ab dem 6. Lebensjahr ist zur Erfassung der biometrischen Daten immer ein persönlicher Besuch der antragstellenden Person bei der Ausländerbehörde erforderlich. Ein zweiter Besuch ist für das Abholen des elektronischen Aufenthaltstitels erforderlich.

Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel finden Sie hier.

Sind Sie erst seit kurzem im Besitz eines Aufenthaltstitels und / oder erfüllen Sie die Voraussetzungen (noch) nicht? Informationen zur Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels finden Sie hier

Required attributes

  1. vollständig ausgefülltes Antragsformular; Sie können den Antrag online stellen oder das Formular zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis herunterladen,

  2. gültiger Nationalpass,

  3. Krankenversicherungsnachweis,

  4. Nachweis über einen ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren zum Beispiel durch Vorlage einer Meldebescheinigung,

  5. Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag beziehungsweise Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung),

  6. Nachweis über die Leistung von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung,

  7. Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (zum Beispiel erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs; alternativ deutscher Schulabschluss oder erfolgreiche Sprachprüfung nach dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen),

  8. Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (zum Beispiel bestandener Test "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest),

  9. den Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes:

    • bei Beschäftigten: Einkommensnachweise (Lohn-, Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate) oder ggf. eine aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie die Erwerbstätigkeit bereits ausüben

    • bei Selbstständigen / Freiberuflich Tätigen: Gewerbeanmeldung sowie Nachweis über Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid und aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)

    • bei Nichterwerbstätigen: Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (zum Beispiel Sparguthaben, Verpflichtungserklärungen Dritter oder Einkommen des Ehegatten etc.)