Zur Verfolgung von Rechtsansprüchen kann die Zulassungsbehörde Auskunft über den Haltenden eines Fahrzeuges und / oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geben.
Die Übermittlung von Halter- bzw. Fahrzeugdaten an Privatpersonen ist allerdings nur möglich, wenn bei der antragstellenden Person ein berechtigtes Interesse an der Auskunft besteht und dieses berechtigte Interesse in einem Antrag darlegt wird. Bitte geben Sie hierzu auch weitere Informationen wie z.B. das Kennzeichen oder die Fahrzeugidentifizierungsnummer sowie den Zeitpunkt (Datum, möglichst auch Uhrzeit und der Ort) des Schadenereignisses an.
Generell werden Auskünfte nur auf Antrag erteilt. Der Antrag kann über das Kontaktformular auf der Internetseite Kfz-Zulassung gestellt werden.