
Der Katastrophenschutz bezeichnet die Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter der einheitlichen Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.
Die Ursache für solche Großeinsatzlagen oder Katastrophen können extreme Wetterlagen (wie zum Beispiel Stürme oder Starkregen), große Unglücksfälle mit vielen Verletzen oder eine Freisetzung von besonderen Gefahrstoffen sein.
Wir sprechen von einer Großeinsatzlage, wenn Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und ein erheblicher Koordinierungsbedarf besteht. In diesen Fällen übernimmt der Landrat des Kreises Kleve die Leitung und Koordinierung des Einsatzes. Zu diesem Zweck wurden eine Einsatzleitung bestellt und ein Verwaltungskrisenstab eingerichtet.
Um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein, werden Einsatzleitung und Krisenstab ständig geschult. Darauf aufbauende Übungen vervollständigen die Fortbildungsmaßnahmen und sichern den möglichst reibungslosen Ablauf zur Beseitigung von Krisensituationen.
Ehrenamt im Katastrophenschutz
Diese Einrichtungen und Einheiten des Kreises wie die Einsatzleitung, der Krisenstab oder die Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst des Kreises Kleve arbeiten dabei Hand in Hand mit den örtlichen Feuerwehren und Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter-Unfall-Hilfe, der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft oder dem Technischen Hilfswerk zusammen.
Die Hilfsorganisationen im Kreis Kleve sind ehrenamtlich organisiert. Eine Vielzahl der Helfer wirkt regelmäßig auch in den verschiedenen Aufgabenfeldern des Katastrophenschutzes mit. Einige dieser Aufgaben sind unter anderem die Behandlung von Verletzten an einer Unglücksstelle, die Betreuung von Betroffenen im Zuge einer Evakuierung sowie die Hilfe bei der Bewältigung von Unwetterlagen.
Arbeitgeber/-innen der ehrenamtlichen Helfer/-innen der anerkannten Hilfsorganisationen haben Anspruch auf Ersatz der Ihnen durch Einsätze, Übungen etc. entstandenen Kosten. Der Antrag auf Erstattung kann beim Kreis Kleve, Fachbereich 7 - Bevölkerungsschutz eingereicht werden. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.