Wasserschutz & Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete werden zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung rund um die Wasserwerke mit ihren großen Trinkwasserförderbrunnen ausgewiesen. In diesen Gebieten, die im Kreis Kleve etwa 10 % der Kreisfläche ausmachen, gelten schärfere Regelungen zum Schutz des Bodens und der Gewässer, vor allen Dingen auch des Grundwassers, als dies außerhalb solcher Schutzzonen der Fall ist.

Die Größe eines Wasserschutzgebietes wird vor seiner Ausweisung berechnet. Sie hängt nicht nur von der Menge des geförderten Wassers, sondern auch von der Untergrundbeschaffenheit oder z.B. den oberirdischen Nutzungen und anderen Faktoren ab. Für jedes Schutzgebiet gelten also die speziellen örtlichen Verhältnisse. Aus diesem Grunde kann nicht für alle Schutzgebiete pauschal gesagt werden, was dort erlaubt oder was verboten ist.

Detaillierte, digitalisierte Wasserschutzgebietskarten können derzeit leider noch nicht per Internet zur Verfügung gestellt werden. Sämtliche Unterlagen können selbstverständlich auch direkt bei der unteren Wasserbehörde eingesehen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen hierzu.

Damit Sie Ihren Informationsbedarf gezielt decken können, sind vielleicht folgende gesetzlich vorgesehene behördliche Zuständigkeiten hilfreich:

  • Schutzgebietsverordnungen werden von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassen
  • Verantwortlich dafür, dass die in diesen Verordnungen enthaltenen Vorschriften zum Schutz des Grundwassers (Rohwasser für die Trinkwasserversorgung) auch eingehalten werden, ist der Kreis Kleve als Untere Wasserbehörde. 
  • Wenn Sie hingegen Informationen zur Reinwasserseite haben möchten, also zur Trinkwasseraufbereitung (Wasserwerk), der Trinkwasserverteilung (Rohrnetz) oder der Qualität des gelieferten Trinkwassers, wenden sie sich bitte an die für Sie zuständigen Stadtwerke oder an das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung.

Wasserschutz

Damit Pflanzenschutzmittel nicht in den Wasserkreislauf gelangen unterliegt die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln strengen gesetzlichen Regelungen. Dem Gewässerschutz dient auch das Verbot, Unkrautvernichtungsmittel außerhalb landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen einzusetzen. Jeder kann hier helfen, das Grundwasser zu schützen.Weitere Informationen zur richtigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln finden Sie auf der rechten Seite unter der Rubrik „Links“.