Niederschlagswasserbeseitigung

Unverschmutztes Niederschlagswasser (Regenwasser) sollte nicht einem Kanal zugeführt, sondern direkt in der Nähe des Anfallortes versickert werden. Die Versickerung von Regenwasser oder alternativ dessen Einleitung in den nächsten Graben bedarf der vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Kleve.

Vor der Beantragung der Erlaubnis und dem Bau einer Versickerungsanlage ist bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu klären, ob Anforderungen nach der Entwässerungssatzung bestehen (das kann zum Beispiel ein Anschlusszwang an den öffentlichen Kanal sein) oder Regelungen eines Bebauungsplans zu beachten sind. Wenn danach eine Versickerung oder eine Grabeneinleitung zulässig ist, kann ein Erlaubnisantrag gestellt werden. In der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve erfolgt dann eine fachliche Prüfung, da nicht jede Entwässerungsart für alle zu entwässernden Flächen zulässig ist. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt auf dieser Seite.

Erforderliche Unterlagen

  1. Antrag 3-fach (falls die Antragstellung nicht mit dem Online-Antrag erfolgt)
  2. Übersichtsplan 3-fach im Maßstab 1:25.000 (Messtischblattausschnitt oder Ausschnitt aus dem Stadtplan), enthaltend: Lage des/der Gebäude/s, der Einleitungsstelle
  3. Lageplan 3-fach im Maßstab 1:500 mit Eintragung der vollständigen Regen- und Schmutzwasserbeseitigung aller vorhandenen Gebäude und sonstigen befestigten Flächen (zum Beispiel Hof- und Zufahrtsflächen) und aller auf dem Grundstück und in der näheren Umgebung vorhandenen Wasserentnahmestellen (Brunnen usw.)
  4. Bauzeichnung 3-fach im Maßstab 1:100 des Einleitungsbauwerks (zum Beispiel Sickerschacht gemäß ATV Arbeitsblatt A 138 der Abwassertechnischen Vereinigung e.V., der Rigolenversickerungsanlage oder der Einleitungsstelle ins oberirdische Gewässer)
  5. Größenangaben 3-fach der zu entwässernden Flächen
  6. gegebenenfalls wassertechnische Berechnung 3-fach ab 500 zu entwässernder Fläche, Leistungsfähigkeitsnachweis der Versickerungsanlage (siehe Hinweis 4 im Merkblatt)

Die Unterlagen müssen jeweils mit Ort und Datum versehen sein und sind vom Antragstellenden und Entwurfsverfassenden zu unterzeichnen.

Gebühren

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die unten angegebenen Anspechpartnerinnen und Ansprechpartner geben Ihnen gerne Auskunft darüber.

Form der Antragstellung

Sie können den Antrag online ausfüllen und elektronisch einreichen, Sie können aber auch die herkömmliche pdf ausfüllen, ausdrucken und per Post zuschicken. Beim Online-Antrag müssen Sie derzeit leider noch einige Unterlagen postalisch nachreichen.

Wir empfehlen die Antragstellung mit Online-Antrag.