Förderleistungen

Durch eine Kombination aus individueller Beratung, verlässlicher Umsetzungskompetenz und unserem breitgefächerten Portfolio an Fördermöglichkeiten bieten wir Ihnen eine umfangreiche Unterstützung bei Ihrer Personalplanung an. Unser Unterstützungsangebot reicht hierbei von der Förderung von Ausbildungen, über Umschulungen und berufliche Weiterbildungen bis zur Teilhabe am Arbeitsmarkt mit einem begleitenden Coaching.

Prämie sucht Job

Das Jobcenter Kreis Kleve unterstützt die Umwandlung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sowie die Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit von erwerbstätigen Leistungsberechtigten.

Häufig können Kundinnen und Kunden des Jobcenters über ihren Minijob hinaus vollen Einsatz liefern und ihren Lebensunterhalt anschließend (teilweise) aus eigenen Kräften bestreiten. In der Folge besteht in solchen Fällen der Wunsch nach einer Festanstellung. Auch sind jedoch Kundinnen und Kunden, welche bereits einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, häufig nicht in der Lage ihren Lebensunterhalt vollständig aus dem erzielten Einkommen zu bestreiten.

Wenn Sie bereit sind, als Chancengeber einem Arbeitnehmenden eine Perspektive zu eröffnen, indem Sie ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umwandeln oder die wöchentliche Arbeitszeit eines Erwerbsaufstockenden erhöhen, können Sie einen einmaligen Zuschuss bis zu einer Höhe von 5.000,- EUR erhalten.

Durch Ihre Bereitschaft, nicht nur Arbeit, sondern auch Chancen zu geben, ermöglichen Sie erwerbstätigen Personen zukünftig ihren Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten und ihr vollständiges Leistungspotenzial zu zeigen. Damit fördern Sie nicht nur die berufliche Entwicklung der betroffenen Personen, sondern tragen auch maßgeblich zur persönlichen Verwirklichung bei.

Weitere Informationen können Sie dem "Merkblatt für Arbeitgeber" entnehmen.

Befristete Probebeschäftigung

Durch die befristete Probebeschäftigung haben Sie die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber innerhalb eines regulären Beschäftigungsverhältnisses bis zu drei Monate zu erproben, ohne dass Ihnen Kosten oder Weiterbeschäftigungspflichten entstehen. Die Höhe der Förderung ist auf maximal 2.000 € pro Monat begrenzt. Im Rahmen einer befristeten Probebeschäftigung erhalten Bewerberinnen und Bewerber wertvolle Berufserfahrung. Vielleicht werden Sie von Ihrer Arbeitnehmerin bzw. Ihre Arbeitnehmer in der Probebeschäftigung überzeugt und aus der kurzfristigen Beschäftigung entsteht ein langfristiges Arbeitsverhältnis.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Antragstellung sind im "Merkblatt für Arbeitgeber" zur Förderung einer befristeten Probebeschäftigung hinterlegt.

Arbeitsgelegenheiten

Ziel einer Arbeitsgelegenheit ist es, langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte durch sinnstiftende Tätigkeiten wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und die soziale Teilhabe zu fördern. Der Kreis Kleve fördert die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten durch die Übernahme der Maßnahmekosten des Maßnahmeanbieters (siehe Förderrichtlinie).

Förderfähige Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Reguläre Arbeitsverhältnisse dürfen weder verdrängt noch beeinträchtigt werden. Als Hilfestellung für Maßnahmeanbieter wurde ein AGH-Ideenpool entwickelt. Dieser kann eine hilfreiche Unterstützung bei der Beantragung einer konkreten AGH-Maßnahme sein.

Maßnahmeanbieter, die an der Einrichtung einer Arbeitsgelegenheit interessiert sind, können den nebenstehenden Förderantrag herunterladen und ausgefüllt an das Jobcenter Kreis Kleve übersenden. Die Anbieter-Richtlinie AGH erläutert den Verfahrensablauf.

Teilhabe und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Einigen langzeitarbeitslosen Personen gelingt es kaum, einen Arbeitsplatz zu bekommen.

Viele dieser Menschen wollen gerne wieder arbeiten. Sie sind motiviert und zeigen Engagement, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können.

Um den Sprung in die Erwerbstätigkeit zu schaffen, benötigen Langzeitarbeitslose einen geeigneten Arbeitsplatz und Unterstützung nach Beschäftigungsaufnahme.

Teilhabe am Arbeitsmarkt:

Diese Förderung bietet im Rahmen der Teilhabe einen Lohnkostenzuschuss zur Förderung von Langzeitarbeitslosen ab 25 Jahre. Zur Zielgruppe gehören Menschen, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben und überwiegend erwerbslos waren.

Gefördert wird jeweils eine längerfristige, sozialversicherungspflichtige, öffentlich geförderte Beschäftigung. Die Förderhöhe ist jeweils nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses gestaffelt. In den ersten beiden Jahren beträgt sie 100 Prozent. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent. Zusätzlich können Kosten für erforderliche Weiterbildungen übernommen werden.

Geförderte Beschäftigungen werden durch Coaches des Jobcenters begleitet. Das Coaching stellt sicher, dass die Beschäftigung sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Sie zufriedenstellend abläuft.

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen:

Im Sinne des Teilhabechancengesetzes können Sie Ihre Fachkräfte entlasten und Ihren Personalbedarf gleichzeitig kostengünstiger gestalten, wenn Sie eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter einstellen, die bzw. der zuvor mindestens zwei Jahre arbeitslos war. Damit einhergehend erhalten Sie einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von 75 Prozent im ersten Jahr und 50 Prozent im zweiten Jahr.

Zudem können Weiterbildungskosten übernommen werden. Um das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren wird ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching durchgeführt.

Eingliederungszuschuss

Einige Bewerberinnen und Bewerber können bei einem Arbeitsantritt vielleicht nicht sofort die Leistung erbringen, die Sie sich konkret wünschen. 

Um eine Einstellung für Sie attraktiv zu gestalten, können wir Ihnen an diesem Punkt unsere Unterstützung durch einen monatlichen Zuschuss zum Arbeitsentgelt anbieten. 

Die maximale Förderung umfasst 50 Prozent des Arbeitsentgelts für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. Für ältere, schwerbehinderte und behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden. 

Bei der Einstellung behinderter oder schwerbehinderter Menschen beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes. Die Förderdauer kann bis zu 24 Monate betragen. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen gelten darüber hinaus besondere Förderregelungen.

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Eingliederungszuschuss nur auf Antrag erhalten. Die Förderung muss bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrags beantragt worden sein.

Ausbildungszuschuss

Manchmal benötigen Auszubildende eine besondere Begleitung und Unterstützung durch den Ausbildungsbetrieb. Das Jobcenter Kreis Kleve unterstützt die Einstellung eines Auszubildenden mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.

Wenn Sie bereit sind, einer oder einem jungen Arbeitsuchenden eine Ausbildungsstelle anzubieten, welche bzw. welcher sozial benachteiligt, aber motiviert und ausbildungsfähig ist, können Sie einen Zuschuss für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses erhalten. Der Ausbildungszuschuss kann bei einer Ausbildung in Vollzeit im Einzelfall bis zu 300 Euro monatlich betragen. Bei einer Ausbildung in Teilzeit verringert sich der Förderbetrag anteilig.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Antragstellung sind im "Merkblatt für Arbeitgeber" zur Förderung eines Ausbildungszuschusses hinterlegt.

Einstiegsqualifizierung

Bei der Einstiegsqualifizierung handelt es sich um ein betriebliches Langzeitpraktikum mit einer Dauer von sechs bis zwölf Monaten. Sie haben die Chance, Jugendliche auf diese Weise an eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen heranzuführen und sich selbst ein Bild über die betriebliche Leistungsfähigkeit zu machen.

Das Jobcenter Kreis Kleve kann einen Zuschuss zur monatlichen Vergütung der Einstiegsqualifizierung sowie einen pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag übernehmen.

Teilzeitberufsausbildung

Eine Berufsausbildung auch in Teilzeit anzubieten, vergrößert Ihre Chancen, dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen oder zu halten. Zudem können bislang noch unbesetzte Ausbildungsstellen besetzt werden. Durch die Teilzeitberufsausbildung räumen Sie beispielsweise jungen Eltern mit familiärer Verantwortung eine Möglichkeit ein, in den Arbeitsalltag einzusteigen. Sie gewinnen hierdurch motivierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Zukunft.

Ausbildungsbetrieb und Auszubildende vereinbaren die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit im Berufsausbildungsvertrag – maximal auf 50 Prozent. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer im selben Verhältnis höchstens auf das Eineinhalbfache nach Ausbildungsordnung. Trotz Teilzeitvariante kann auf eine Verlängerung verzichtet werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der normalen Ausbildungsdauer erreicht werden kann.

Für Auszubildende mit Familienpflichten hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW ein zusätzliches Förderprogramm „Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen“ (TEP) aufgelegt. Damit können Ausbildungsuchende Mütter und Väter (oder Pflegende von Angehörigen) bis zu zwölf Monate durch entsprechende pädagogische Fachkräfte unterstützt werden.

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