Heilpraktikerprüfung

Grundsätzlich ist die Ausübung der Heilkunde approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. 

Andere Personen, die diese Approbation nicht besitzen, benötigen zur Ausübung der Heilkunde eine Erlaubnis als Heilpraktikerin bzw. Heilpraktiker nach dem Heilpraktikergesetz.