Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Wer beruflich mit Lebensmitteln arbeiten will, benötigt vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine Bescheinigung nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes. 
Hierdurch wird sichergestellt, dass jeder weiß, wie er sich im Krankheitsfall zu verhalten hat. 
Eine mögliche Ansteckungsgefahr über die verarbeiteten Lebensmittel auf die Verbraucherinnen und Verbraucher soll auf diese Weise vermieden werden. 
Die Bescheinigung erhalten Sie durch das Gesundheitsamt nach einer mündlichen und schriftlichen Belehrung.

Das Gesundheitsamt bietet hierzu

  • Online-Belehrungen sowie 
  •  vereinzelt persönliche Belehrungen an der Nebenstelle des Gesundheitsamtes in Geldern an.