Maßnahmeanbieter

So verschieden die Wünsche und Lebenswelten von Menschen sind, so individuell gestalten sich auch die einzelnen Förderbedarfe um berufliche Ziele erreichen zu können. Das Jobcenter Kreis Kleve unterstützt die Menschen im Leistungsbezug des SGB II bei diesem Weg. Dabei werden die Fähigkeiten und Interessen des Einzelnen gefördert und individuelle Stolpersteine gemeinsam beseitigt.

Hierfür stehen diverse Tools und ein breites Netzwerk an Maßnahmeanbietern und Kooperationspartnern zur Verfügung. Das Jobcenter Kreis Kleve greift auf Gutscheinmaßnahmen von verschiedenen Anbietern, sowie Arbeitsgelegenheiten und den Instrumenten der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zurück.

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Maßnahmen im Gutscheinverfahren

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bieten die Möglichkeit Eingliederungsleistungen im Gutscheinverfahren zu gewähren.

Die Maßnahme als auch der Träger müssen zwingend nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein.

Die kreiseigene Maßnahmenummer ist auf den Gutscheinen der Jobcenter im Kreis Kleve anzugeben, unabhängig davon, ob parallel eine Maßnahmenummer der Agentur für Arbeit vorliegt.

Um einen AVGS einzulösen, ist daher die Beantragung einer kreiseigenen Maßnahmenummer beim Jobcenter Kreis Kleve erforderlich. Nutzen Sie den Online-Antrag, den sie direkt elektronisch einreichen können. Alternativ können Sie den Maßnahmebogen inkl. Anhänge an massnahmen@kreis-kleve.de übersenden. Nach Prüfung wird eine Maßnahmenummer, die zum Einlösen der AVGS verwendet werden kann, vergeben.

Arbeitsgelegenheiten

Ziel einer Arbeitsgelegenheit ist es, langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte durch sinnstiftende Tätigkeiten wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und die soziale Teilhabe zu fördern. Der Kreis Kleve fördert die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten durch die Übernahme der Maßnahmekosten des Maßnahmeanbieters.

Förderfähige Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Reguläre Arbeitsverhältnisse dürfen weder verdrängt noch beeinträchtigt werden. Als Hilfestellung für Maßnahmeanbieter wurde ein AGH-Ideenpool entwickelt. Dieser kann eine hilfreiche Unterstützung bei der Beantragung einer konkreten AGH-Maßnahme sein.

Maßnahmeanbieter, die an der Einrichtung einer Arbeitsgelegenheit interessiert sind, können den nebenstehenden Förderantrag herunterladen und ausgefüllt an das Jobcenter Kreis Kleve übersenden. Die Anbieter-Richtlinie AGH erläutert den Verfahrensablauf.

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Im Sinne des Teilhabechancengesetzes können Sie Ihre Fachkräfte entlasten und Ihren Personalbedarf gleichzeitig kostengünstiger gestalten, wenn Sie eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter einstellen, die bzw. der zuvor mindestens zwei Jahre arbeitslos war. Damit einhergehend erhalten Sie einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von 75 Prozent im ersten Jahr und 50 Prozent im zweiten Jahr.

Zudem können Weiterbildungskosten übernommen werden. Um das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren wird ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching durchgeführt.