Aufgrund steigender Energiepreise nehmen Wärmepumpenanlagen zum Heizen von Gebäuden inzwischen einen großen Stellenwert ein.
Die Nutzung von Erdwärme erfolgt dabei als direkte Wärmenutzung über die Entnahme und Einleitung von Grundwasser oder indirekt über in den Untergrund eingebrachte geschlossene Rohrsysteme (Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren), in denen eine frostsichere Flüssigkeit zirkuliert.
Die Errichtung und der Betrieb von Wärmepumpenanlagen kann bei unsachgemäßer Ausführung zu einer nachteiligen Veränderung der Gewässerbeschaffenheit führen. Deshalb ist vor dem Einbau einer Heizanlage mit Erdwärmenutzung eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve zu beantragen.
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