Allgemeines zum Thema Namensänderung
Falls Sie die Änderung eines Namens wünschen, wenden Sie sich bitte zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes. Die Standesämter sind für gesetzliche Namensänderungen auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zuständig.
Erst wenn das Standesamt keine Möglichkeit einer Namensänderung sieht, kommt unter Umständen nachrangig eine sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz in Betracht. Weitere rechtliche Möglichkeiten für eine Namensänderung können sich aber auch z.B. aus dem Bundesvertriebenengesetz, dem Personenstandsgesetz oder dem Transsexuellengesetz ergeben.
Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz stellen einen Ausnahmefall dar und sind nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund kann z.B. in folgenden Fällen vorliegen:
- bei Führen eines Sammelnamens wie Meyer, Müller, Schmidt und Schulz
- bei Namen, die anstößig oder lächerlich klingen
- bei Schwierigkeiten in der Schreibweise oder in der Aussprache eines Namens
- bei Namen mit "ss" oder "ß" sowie Namen mit Umlauten ä, ö, ü
- bei Pflegekindern
- bei seelischer Belastung, die durch die Namensführung hervorgerufen wird.
Eine Änderung des Namens kommt hingegen nicht in Betracht, wenn der bestehende Name nicht gefällt, ein anderer Name besser klingt oder wegen familiärer / privater Probleme eine Loslösung von einem Namen gewünscht ist.
Für öffentlich-rechtliche Namensänderungen ist der Kreis Kleve zuständig.
Einen Antrag auf Namensänderung können Sie bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde stellen (Bürgerbüro oder Standesamt), wo Sie auch das entsprechende Antragsformular erhalten. Ihr Antrag wird von dort zur Bearbeitung an den Kreis Kleve weitergeleitet. Die Anträge auf Änderung des Familiennamens bzw. auf Änderung des Vornamens sind auch als Online-Dienst verfügbar.
Sollten Sie Fragen zur Namensänderung oder zur Antragstellung haben, richten Sie bitte eine Anfrage an die folgende E-Mailadresse:
ordnungsaufgaben@kreis-kleve.de
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
---|---|
Antrag auf Namensänderungen (Vornamen / Familiennamen) |
Unterlagen, die darüber hinaus benötigt werden, können je nach Einzelfall unterschiedlich sein und werden Ihnen im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages ggf. noch mitgeteilt. |
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
---|---|
Antrag auf Namensänderung (Familiennamen) Gebührenrahmen |
50,00 Euro bis 1.200,00 Euro |
Antrag auf Namensänderung (Vornamen) Gebührenrahmen |
50,00 Euro bis 300,00 Euro |
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag | 9:00 - 16:00 |
Freitag | 9:00 - 12:00 |