Wurden bei einer Teilungsvermessung oder Sonderung innerhalb bestehender Grundstücke neue Grenzen gebildet, müssen die so vermessenen bzw. durch Sonderung gebildeten Teilflächen im Liegenschaftskataster als neue Flurstücke gebildet werden. Dies ist Voraussetzung für den Verkauf eines bisher nicht als eigenständiges Flurstück beschriebenen Grundstücksteils und die Eigentumsübertragung dieses Grundstücksteils im Grundbuch auf einen anderen Eigentümer.
Durchschnittlich beträgt die Bearbeitungszeit der Katasterfortführung etwa 2 Wochen. Je nach Größe der Teilungsvermessung bzw. Sonderung und sonstigen Umständen kann die Bearbeitungszeit aber auch darüber liegen.