Fortführung

Wurden bei einer Teilungsvermessung oder Sonderung innerhalb bestehender Grundstücke neue Grenzen gebildet, müssen die so vermessenen bzw. durch Sonderung gebildeten Teilflächen im Liegenschaftskataster als neue Flurstücke gebildet werden. Dies ist Voraussetzung für den Verkauf eines bisher nicht als eigenständiges Flurstück beschriebenen Grundstücksteils und die Eigentumsübertragung dieses Grundstücksteils im Grundbuch auf einen anderen Eigentümer.

Durchschnittlich beträgt die Bearbeitungszeit der Katasterfortführung etwa 2 Wochen. Je nach Größe der Teilungsvermessung bzw. Sonderung und sonstigen Umständen kann die Bearbeitungszeit aber auch darüber liegen.

Gebühren

Die Kosten für die Übernahme einer Teilungsvermessung bzw. Sonderung sind in einer einheitlichen Kostenordnung für ganz NRW festgelegt.

Die Kosten richten sich nach der Anzahl und Größe der neu entstehenden Grundstücksteilflächen und dem Bodenrichtwert.

Form der Antragstellung

Die Fortführung des Liegenschaftskatasters aufgrund einer Grundstücksteilung werden durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, im Namen der Beteiligten, beantragt. 

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