Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit im Wege der Einbürgerung beantragen. Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin bzw. gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten, z. B. aktives und passives Wahlrecht.
Das Einbürgerungsverfahren ist sehr komplex und nimmt in der Regel eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch.
Für die Einbürgerung muss ein Antrag gestellt werden.
Contact information
Sie leben im Kreis Kleve und interessieren sich für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband?
Dann setzen Sie sich mit der Einbürgerungsstelle des Kreises Kleve vorzugsweise per E-Mail oder telefonisch in Verbindung. Ein persönlicher Besuch ist nicht erforderlich.
Kontakte für die Einbürgerung – Beratung und Antragsbearbeitung
E-Mail: ebb@kreis-kleve.de
Telefon: 02821 85-770
Fax: 02821 85-587
Erreichbarkeit der Einbürgerungsstelle
Montag bis Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |