Flurstücksverschmelzung

Die Flurstücksverschmelzung ist die Zusammenfassung mehrerer Flurstücke zu einem neuen Flurstück.

Flurstücksverschmelzungen vereinfachen die Verwaltung Ihrer Liegenschaften. Auch wirkt sich die Reduzierung von Flurstücken ggf. kostensparend bei den Katasterübernahmegebühren im Falle von Teilungsvermessungen aus.
Flurstücksverschmelzungen können auf Antrag durchgeführt werden.

Grundstücksvereinigung

Grundstücke werden im Grundbuch nachgewiesen. Die Grundstücke im Grundbuch sind fortlaufend nummeriert. Ein Grundstück besteht aus einem Flurstück oder setzt sich aus mehreren Flurstücken zusammen.

Die Grundstücksvereinigung ist die Eintragung mehrerer Flurstücke unter einer laufenden Nummer im Grundbuch. Das Grundbuchamt benötigt für die Durchführung von Vereinigungen öffentlich beurkundete oder beglaubigte Anträge der Eigentümer. Anträge auf Grundstücksvereinigung können auch beim örtlichen Katasteramt, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen bzw. Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren kostenlos öffentlich beglaubigt werden.

Erforderliche Unterlagen

Persönliches Erscheinen der Eigentümer, wie sie im Grundbuch nachgewiesen sind, mit amtlichem Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) ist erforderlich.

Hinweise

Angaben zur Lage des Grundstücks sind von Vorteil.
Für eine Flurstücksverschmelzung müssen die zu verschmelzenden Flurstücke örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
Die zu verschmelzenden Flurstücke sind im Grundbuch unter einer laufenden Nummer gebucht (d.h. sie bilden bereits ein Grundstück); andernfalls muss ein  beglaubigter Antrag auf Grundstücksvereinigung aufgenommen werden.
Die zusammenzuführenden Flächen müssen im Grundbuch unbelastet oder gleichmäßig belastet sein.
Eine entsprechende Auskunft wird vor der Übernahme einer Flurstücksverschmelzung in das Liegenschaftskataster vom Grundbuchamt eingeholt.

Gebühren

Für die öffentliche Beglaubigung oder Beurkundung von Vereinigungsanträgen werden keine Gebühren erhoben.
Die Fortführung des Liegenschaftskatasters aufgrund von Flurstücksverschmelzungen ist kostenfrei.

Form der Antragstellung

In der Regel ist ein persönliches Erscheinen der Eigentümer erforderlich. Um Terminvereinbarung wird gebeten (siehe Kontakt).