Die Flurstücksverschmelzung ist die Zusammenfassung mehrerer Flurstücke zu einem neuen Flurstück.
Flurstücksverschmelzungen vereinfachen die Verwaltung Ihrer Liegenschaften. Auch wirkt sich die Reduzierung von Flurstücken ggf. kostensparend bei den Katasterübernahmegebühren im Falle von Teilungsvermessungen aus.
Flurstücksverschmelzungen können auf Antrag durchgeführt werden.
Grundstücksvereinigung
Grundstücke werden im Grundbuch nachgewiesen. Die Grundstücke im Grundbuch sind fortlaufend nummeriert. Ein Grundstück besteht aus einem Flurstück oder setzt sich aus mehreren Flurstücken zusammen.
Die Grundstücksvereinigung ist die Eintragung mehrerer Flurstücke unter einer laufenden Nummer im Grundbuch. Das Grundbuchamt benötigt für die Durchführung von Vereinigungen öffentlich beurkundete oder beglaubigte Anträge der Eigentümer. Anträge auf Grundstücksvereinigung können auch beim örtlichen Katasteramt, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen bzw. Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren kostenlos öffentlich beglaubigt werden.